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Für Recht und Freiheit: 75 Jahre BMJ

Am 20. September feiert das Bundesministerium der Justiz sein 75-jähriges Jubiläum. An diesem Tag im Jahr 1949 hat es seine Arbeit aufgenommen und Thomas Dehler wurde zum ersten Bundesminister der Justiz ernannt. Das Ministerium begann 1949 mit etwa 80 Beschäftigten und hat heute 925 Mitarbeitende.

Meldung

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:

„Vor 75 Jahren nahm das Bundesministerium der Justiz seine Arbeit auf. Unter dem ersten Justizminister Thomas Dehler erwarb das Haus der Freiheit und des Rechts sich schnell den exzellenten Ruf, den es sich in den kommenden Jahrzehnten und bis heute bewahrt hat. Als die wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im September 1949 begannen, das Grundgesetz und seine Garantie der Menschenwürde in konkrete Politik zu übersetzen, lag das Land in Trümmern – in tatsächlichen und in moralischen. Dieser Mut, den Aufbruch in Freiheit dennoch zu wagen, muss uns Inspiration bleiben angesichts der heutigen Herausforderungen: Probleme sind lösbar, wenn seriöse Demokraten im Geiste von Recht und Freiheit zusammenarbeiten.“

Unsere aktuellen Schwerpunkte

Zu den aktuellen Schwerpunkten und Zielen des BMJ gehören: Wir wollen das Bundesverfassungsgericht resilienter machen, die Justiz stärken und Justiz und Rechtsstaat digitalisieren. Wir arbeiten an der Modernisierung unseres Landes – und sagen der Bürokratie den Kampf an. Wir bringen das Recht wieder auf die Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit und stärken die Bürgerrechte. Wir arbeiten an einer zeitgemäßen und realistischen Migrationspolitik. Und wir engagieren uns, um gemeinsam mit anderen Staaten die internationale Verfolgung von Kriegsverbrechen voranzutreiben – gerade in der Ukraine.

Von damals bis heute

Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 ist das BMJ die zentrale Justizbehörde für ganz Deutschland. Im Sommer 1999 ist es von Bonn nach Berlin umgezogen, es hat seinen Sitz seither in der Stadt, in der das Justizministerium der ersten deutschen Republik, aber auch der NS-Diktatur ihren Sitz hatten. Hier ereigneten sich Höhe- und Tiefpunkte deutscher Rechtsgeschichte; auch deshalb ist dem BMJ ein kritischer Umgang mit der Geschichte des Justizressorts so wichtig.

Das dunkle Kapitel der NS-Zeit

Mit der Schaffung des Grundgesetzes 1949 wurde in der Bundesrepublik Deutschlands die Zentralisierung der Justiz – wie sie im NS-Regime vorherrschte - wieder rückgängig gemacht. Denn im Zuge der NS-Diktatur erfolgte die „Gleichschaltung“ der Länder, das Reichsjustizministerium übernahm ab 1934 die Kontrolle über die gesamte deutsche Justiz. Das Reichsjustizministerium war an der Zerstörung des Rechtsstaates und den Justizverbrechen der NS-Zeit maßgeblich beteiligt. Das BMJ wurde ein „Gesetzgebungsministerium“, wie es bereits das Justizministerium der Weimarer Republik gewesen war. Eine kritische Aufarbeitung dieses dunkelsten Kapitels der deutschen Justizgeschichte erfolgte erst spät. 1989 hat das Bundesjustizministerium die Ausstellung „Im Namen des Deutschen Volkes. Justiz und Nationalsozialismus“ erarbeitet. Seit 2008 ist sie dauerhaft im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu sehen. Im Januar 2012 setzte die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine „Unabhängige Wissenschaftlichen Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit“ zur Untersuchung der personellen und institutionellen Kontinuitäten ein.

Mehr zur Geschichte des BMJ hier.

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