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Informationen für Opfer von Völkerrechtsstraftaten

Schwerpunktthema: Ukraine

Meldung

Zwei formuliere Fragen: Welche Rechte habe ich als Opfer? Wer kann mir helfen?
Quelle: BMJ

Seit Putins verbrecherischem Angriffskrieg wurden mehr als 140.000 Kriegsverbrechen registriert. Dabei ist klar: Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer eines solchen Verbrechens zu werden. Oft wissen Betroffene danach nicht, was sie machen sollen. Unser Merkblatt gibt Betroffenen einen ersten Überblick darüber, wo sie in dieser Situation Hilfe finden und welche Rechte sie haben.

Merkblatt für ukrainische Opfer einer Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch

Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Oft weiß man danach nicht, was man machen soll. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, wo Sie in dieser Situation Hilfe finden und welche Rechte Sie haben.

Merkblatt für ukrainische Opfer einer Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch

Als Kriegsverbrechen werden schwere Verstöße gegen Regelungen des humanitären Völkerrechts bezeichnet. Beispiele für Kriegsverbrechen sind unter anderem:

  • Tötung, Geiselnahme, Folter und Vergewaltigung von Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen
  • Angriffe auf die Zivilbevölkerung, auf Krankenhäuser, Kirchen, Schulen, Universitäten und Denkmäler
  • Plünderungen und Zerstörung von Eigentum
  • Angriffe auf humanitäre Hilfsmissionen, friedenserhaltende Missionen und auf Missionen des Roten Kreuzes
  • Verwendung von biologischen, chemischen Waffen und Atomwaffen.

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