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Bürokratieabbau: Nationaler Normenkontrollrat legt Jahresbericht 2022 vor

Schwerpunktthema: NKR

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat heute seinen Jahresbericht zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung sowie zur Digitalisierung der Verwaltung an den Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann übergeben.

Pressemitteilung Nr. 65/2022

zu sehen ist Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats Quelle: Lutz Goebel | photothek

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Der Bericht des NKR ist ein wichtiges Signal: Wir brauchen eine Trendwende weg von Bürokratie und Belastung hin zu Freiheit und Entlastung. Bessere Rechtsetzung und der Abbau von Hürden sind in der Krise nicht weniger wichtig geworden. Ganz im Gegenteil: Gerade in Zeiten knapper Kassen müssen wir effizienter werden - und unnötige Belastungen von der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern fernhalten. Der NKR zeigt in seinem Bericht auf, wie uns das noch besser gelingen kann. Diese Empfehlungen sind für uns sehr wertvoll.
Im kommenden Jahr wollen wir ein Bürokratieentlastungsgesetz vorlegen. In meinem Haus und innerhalb der Bundesregierung laufen dafür bereits die Vorbereitungen. Mit einer umfassenden Verbändeabfrage wollen wir hören, wo der Schuh besonders drückt und von den Praktikern wertvolle Hinweise erhalten. Ich bin mir sicher, dass der NKR auch hier ein wichtiger Begleiter und Impulsgeber ist.“

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zieht in seinem Jahresbericht Bilanz für den Zeitraum zwischen Juli 2021 und Juni 2022. Laut dem Bericht sind die Kosten für die Befolgung gesetzlicher Vorgaben (sog. Erfüllungsaufwand) im Berichtszeitraum deutlich um 6,7 Milliarden Euro auf insgesamt 17,4 Milliarden Euro gestiegen.

Das unabhängige Beratungsgremium gibt zugleich einen Ausblick auf mögliche Entlastungen. So geht der Bericht davon aus, dass die Überprüfung der digitalen Anwendbarkeit von Gesetzen, der sogenannte Digitalcheck, ab Januar 2023 zukünftig zu einer Verringerung der Kosten und Belastungen führen könnte.

Den Jahresbericht 2022 finden Sie hier.

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