Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck erklärt dazu:
„Die Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ist ein wichtiger Auftrag für die gesamte Bundesregierung. Das betrifft gerade auch die Erarbeitung von Gesetzentwürfen: Denn gute Rechtssetzung ist ein wichtiger Hebel für eine nachhaltige Entwicklung. Mit den nun vorliegenden Empfehlungen sorgen wir dafür, dass Aspekte der Nachhaltigkeit bei Rechtssetzungsvorhaben von Beginn an mitgedacht werden.“
Die Empfehlungen wurden gemeinsam vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundeskanzleramt ausgearbeitet. Sie beruhen auf Leitlinien und praktischen Erfahrungen des Bundesjustizministeriums bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitszielen in die Gesetzgebungsarbeit.
Damit liegt nun erstmals ein verbindlicher ressortübergreifender Standard vor, wie Nachhaltigkeitsziele von Beginn an in die praktische Rechtssetzung einbezogen werden sollen. Bisher wurden Nachhaltigkeitsziele lediglich bei der Gesetzesfolgenabschätzung einbezogen, nicht aber bereits zu Beginn der Konzeption von Regelungsentwürfen.
Die Empfehlungen sehen folgende Maßnahmen vor:
- Frühe Einbeziehung von Nachhaltigkeitszielen: Die Bundesministerien sollen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sowie die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen von Beginn an berücksichtigen. Eine Übersicht zu den Zielen und weitere Informationen finden Sie hier.
- Systemisches Verständnis: Auch Wechselwirkungen zwischen einzelnen Nachhaltigkeitszielen – einschließlich möglicher Interessenkonflikte bei ihrer Umsetzung – sollen mitgedacht werden. Denn die Ziele für nachhaltige Entwicklung sollen nicht isoliert, sondern gemeinsam erreicht werden
- Transparenz: In der Begründung von Regelungsvorschlägen soll dargestellt werden, wie die mit dem Vorhaben verfolgten Ziele mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung in Verbindung stehen.
- Umsetzung: Um die Umsetzung der Empfehlungen zu gewährleisten, sollen die Bundesministerien geeignete interne Verfahren etablieren.
Konsequente Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung: Die Ressorts sollen außerdem auf eine konsequente Anwendung der bestehenden webbasierten „Elektronischen Nachhaltigkeitsprüfung“ (eNAP, www.enap.bund.de) im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung hinwirken.
Die Empfehlungen finden Sie hier.