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Dritter Bund-Länder-Digitalgipfel in Berlin

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

Bund und Länder haben sich anlässlich der Herbst-Justizministerkonferenz (JuMiKo) am 10. November 2023 zu einem Bund-Länder-Digitalgipfel in Berlin getroffen.

Pressemitteilung Nr. 67/2023

Zu sehen ist Bundesjusitzminister Marco Buschmann, der beim Digitalgipfel spricht.
Quelle: BMJ

Damit fand der Gipfel zum dritten Mal in diesem Jahr statt. Im Fokus des Treffens stand unter anderem eine weitere Vereinbarung von Bund und Ländern zur Verwendung der Mittel aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:
„Die Digitalisierungsinitiative für die Justiz ist schon jetzt ein Erfolg. Trotz angespannter Haushaltslage haben wir die Bremsklötze gelöst und nehmen immer mehr Tempo bei der Digitalisierung auf. Das ist gut für die Justiz, die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger. Von den vorgesehenen 200 Millionen Euro sind bereits rund 115 Millionen Euro für innovative Vorhaben fest eingeplant. Auch für zukunftsweisende Bundesvorhaben, wie etwa die Justizcloud, sind die Mittel der Digitalisierungsinitiative vorgesehen. Darauf werden wir uns aber nicht ausruhen. Denn die Digitalisierung benötigt ein aktives Change-Management und dem nehmen wir uns konsequent an. Mit dem Bund-Länder-Digitalgipfel haben wir dafür in diesem Jahr ein erfolgreiches Format ins Leben gerufen: Bund und Länder treiben damit gemeinsam aktiv die Digitalisierung der Justiz voran. Den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern danke ich für die gute Abstimmung und Zusammenarbeit.“

Die Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Felor Badenberg erklärt:
„Wir haben die Weichen für die Justiz unumkehrbar in Richtung digitale Zukunft gestellt. In einer Zeit, in der eine leistungsfähige Justiz mehr denn je gebraucht wird, sendet der Bund-Länder-Digitalgipfel ein klares Zeichen der Stärkung unseres demokratischen Rechtsstaats aus.“

Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina, Koordinatorin der A-Länder, erklärt:
"Die Beschlüsse, die wir auf dem dritten Digitalgipfel gefasst haben, zeigen, dass sich Bund und Länder gemeinsam auf den Weg gemacht haben. Wir müssen die Digitalisierung der Justiz gemeinsam bundesweit entscheidend voranbringen. Klar ist dabei aber auch, dass der Weg in manchen Bereichen noch ein langer ist. Wichtig bleibt, dass Digitalisierung nicht um der Digitalisierung Willen, sondern im Interesse der rechtssuchenden Menschen in diesem Land erfolgt. Wichtig bleibt auch, dass die Digitalisierung nachhaltig umgesetzt wird, was nur mit hinreichender finanzieller und personeller Ausstattung funktioniert. Digitalisierung hat keinen Endpunkt. Sie ist ein Prozess, der kompetent begleitet werden muss. Auf dem Weg dieses Prozesses sind wir nun erneut ein paar Schritte vorangekommen. Das regelmäßige Format "Digitalgipfel" ist dafür der geeignete Ort. Wir zählen auch auf den Bundestag, dass er uns auf unserem Weg tatkräftig unterstützt.“

Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich, Koordinator der unionsgeführten Länder, erklärt:
„Schon beim ersten Digitalgipfel in diesem Jahr habe ich die Bedeutung einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern für eine erfolgreiche digitale Transformation der Justiz hervorgehoben. Nur gemeinsam können Bund und Länder die zahlreichen Herausforderungen der Digitalisierung in der und für die Justiz stemmen. Einzel-Projekte und punktuelle Verbesserungen reichen nicht. Wir brauchen jetzt einen großen Wurf. Bund und Länder haben auf Initiative Bayerns einen Vier-Punkte-Plan vereinbart: Das Verfahrensrecht soll vereinfacht und von Hindernissen befreit werden, Rechtsgrundlagen für Pilotierungen in den Prozessordnungen sollen geschaffen werden, dazu sollen kurzfristige Änderungen der Prozessordnungen für die großen IT-Projekte der Justiz wie die Einführung der E-Akte kommen und die Einsetzung einer gemeinsamen Kommission von Bund und Ländern zur Modernisierung des Zivilprozesses. Dabei müssen alle Akteure einbezogen werden: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände. Die Freigabe von rund 94 Millionen Euro durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Oktober ist ein erster Schritt der Beteiligung des Bundes an den Kosten. Der Koalitionsvertrag ist damit noch nicht erfüllt. Der größte Teil wird in die Entwicklung des sogenannten „Gemeinsamen Fachverfahrens für die Justiz“ – kurz 'GeFa' fließen. Gleichwohl sind noch ganz erhebliche weitere Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich.“

Der dritte Bund-Länder Digitalgipfel in diesem Jahr fand auf Einladung von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und der Berliner Justizsenatorin und Vorsitzenden der JuMiKo, Dr. Felor Badenberg, statt. Dieses Mal standen die Digitalisierungsinitiative für die Justiz und die Modernisierung der Prozessordnungen im Mittelpunkt der Gespräche.

Dabei haben sich Bund und Länder auf weitere Vorgaben zur Verwendung der Mittel aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz geeinigt. Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz stellt der Bund bis 2026 jährlich bis zu 50 Millionen Euro, insgesamt also bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Schon im ersten Jahr der Digitalisierungsinitiative sind etwa 115 Millionen Euro für innovative Vorhaben fest vorgesehen.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte jüngst Maßgaben zur Verwendung der Haushaltsmittel für bestimmte Vorhaben aufgestellt, die mit diesem Beschluss umgesetzt werden. So sollen durch den Einsatz der Bundesmittel in den Ländern freiwerdende Mittel ebenfalls der Digitalisierung der Justiz zugutekommen. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben heute erklärt, dass die freiwerdenden Mittel entsprechend verwendet werden sollen.

Die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder haben darüber hinaus in einer gemeinsamen Erklärung bekräftigt, dass der digitale Transformationsprozess in der Justiz neben organisatorischen und technischen Maßnahmen auch eine Fortsetzung der Modernisierung der Prozessordnungen umfassen soll. Dazu soll der Einsatz der Bundesmittel aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz durch angepasste, rechtliche Rahmenbedingungen sowie durch gesetzliche Erprobungsregeln flankiert werden.

Darüber hinaus können die Länder weitere innovative Projekte zur Digitalisierung der Justiz anmelden. Über die Priorisierung der Projekte entscheidet dann in der Folge der E-Justice-Rat, den die Justizministerinnen und Justizminister heute um entsprechende Vorschläge gebeten haben. Die bereits vorliegenden Ländervorschläge wird das Bundesministerium der Justiz dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zeitnah zur Entsperrung vorlegen.

Vorherige Bund-Länder-Digitalgipfel

Beim ersten Bund-Länder-Digitalgipfel im März 2023 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Digitalgipfel mindestens einmal pro Jahr anlässlich der Justizministerkonferenz (JuMiKo) stattfinden soll. Ziel des Formats ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und die Digitalisierung der Justiz noch schneller voranzubringen. Zudem wurde der Beitritt des Bundes zu den großen Entwicklungsvorhaben der Länder vereinbart.

Beim zweiten Digitalgipfel im Mai 2023 haben sich Bund und Länder insbesondere auf die Priorisierung folgender, besonders innovativer Ländervorhaben zur Finanzierung durch die Mittel der Digitalisierungsinitiative verständigt:

  • Entwicklung einer KI-Strategie für die Justiz und der erforderlichen technischen Infrastruktur für die Nutzung von KI-Anwendungen in der Justiz;
  • Schaffung einer Plattform für maschinelle Übersetzung für die Justiz in Deutschland;
  • Entwicklung eines eigenen KI-Sprachmodells der Justiz und weiterer KI-Anwendungen;
  • Stärkung einer bundeseinheitlichen IT-Governance für die Justiz und Schaffung einer Stelle für das zentrale Anforderungsmanagement;
  • Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs und Entwicklung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Werkzeuge für den Austausch und die Verarbeitung strukturierter Daten;
  • Medienbruchfreier Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz.

Projekte des Bundesministeriums der Justiz

Neben den Vorhaben der Länder können auch Projekte des Bundesministeriums der Justiz durch die Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert werden. Anders als bei den Vorhaben der Länder müssen diese nicht durch den E-Justice-Rat priorisiert werden. Für folgende eigene Projekte des BMJ im Rahmen der Digitalisierungsinitiative hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bereits Haushaltsmittel freigegeben:

  • Für die Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens;
  • für die Entwicklung einer digitalen Rechtsantragstelle sowie
  • für die Entwicklung des Videoportals der Justiz.

Weitere Vorhaben sind geplant und liegen dem Haushaltsausschuss zur Mittelentsperrung vor:

  • Für die Konzeption einer bundeseinheitlichen Justizcloud sowie
  • für die Erstellung eines Grobkonzepts für die Entwicklung einer Vollstreckungsdatenbank.

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