Im Rahmen der Umfrage hatten alle Anwältinnen und Anwälte die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zu äußern und Ideen einzubringen. Die Beteiligung von reinen Kapitalgebern an Anwaltskanzleien ist eine der umstrittensten Fragen des anwaltlichen Berufsrechts. Mit dem gestiegenen Investitionsbedarf durch die digitale Transformation und dem laufenden EuGH-Verfahren zur Vereinbarkeit des Fremdbesitzverbotes mit europarechtlichen Vorgaben hat die Frage nach der Beteiligung von Kapitalgebern neue Brisanz gewonnen.
Insgesamt haben 7.598 Personen aus allen Bundesländern an der Umfrage teilgenommen (93,5 % Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und 6,6 % Patentanwältinnen und Patentanwälte). 7.084 Personen haben die Umfrage vollständig beantwortet. Eine erste Auswertung der Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenüber der Beteiligung von externen Kapitalgebern skeptisch ist. 62,6 % der Teilnehmenden sprechen sich gegen eine Lockerung aus. Sie befürchten vor allem eine sachfremde Einflussnahme zu Lasten der anwaltlichen Unabhängigkeit. Es gibt jedoch auch Stimmen, die sich für eine Öffnung aussprechen. 6,8 % würden eine Lockerung zum Erhalt der (internationalen) Wettbewerbsfähigkeit als Chance begrüßen, 7,2 % halten sie sogar für erforderlich. Am größten ist die Ablehnung einer Lockerung des Fremdbesitzverbotes bei Einzelanwältinnen und -anwälten, die mit 57,8 % den größten Teilnehmerkreis ausmachen. Partnerinnen und Partner und angestellte Anwältinnen und Anwälte von mittleren und großen Kanzleien, für die das Thema von größerer praktischer Relevanz ist, stehen einer Lockerung offener gegenüber. So lehnen von den Einzelanwälte und Einzelanwältinnen, die an der Umfrage teilgenommen haben, 64,8 % eine Lockerung des Fremdbesitzverbots ab, von den Partnerinnen und Partnern in einer Kanzlei mit mehr als 20 Anwälten hingegen nur 53 %.
Das Bundesministerium der Justiz wird nun die Befragung im Einzelnen auswerten. Die Gesamtauswertung der Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten finden Sie hier.