Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt:
„Heute ist ein guter Tag für Innovationen und Grundrechte in Europa. Denn heute hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter die KI-Verordnung beschlossen. Mit dem Beschluss ist der Weg frei für einen sicheren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, der Innovationen fördert und gleichzeitig Risiken in der Anwendung angemessen adressiert. Die Verordnung schafft die Balance zwischen Innovation und Risikoschutz. International ist dieser Rechtsrahmen ein Novum - Europa wird damit zum Pionier. Klar ist aber auch: Wir müssen die Entwicklungen im Bereich KI beobachten und evaluieren. Nur so können wir die Balance zwischen Innovation und Risikoschutz auch künftig sichern.“
Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck erklärt:
„Mit der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten gehen lange und intensive Verhandlungen erfolgreich zu Ende. Die KI-Verordnung soll dafür sorgen, dass wir in Europa das enorme Potenzial von KI heben und gleichzeitig auch Risiken in den Blick nehmen. Mit der KI-Verordnung ist diese Balance gelungen. Dafür haben wir uns intensiv in die Verhandlungen eingebracht. Bei der Umsetzung der Regeln werden wir Innovationsfreundlichkeit, Rechtsklarheit für Unternehmen und schlanke und bürokratiearme Strukturen ins Zentrum stellen – für einen starken KI-Standort Europa.“
Für die Vertretung der deutschen Position bei den europäischen Verhandlungen über die KI-Verordnung sind das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz federführend zuständig. Folgende Meilensteine konnten erreicht werden:
- Es wird klargestellt, dass es sich bei der KI-Verordnung um eine Produktregulierung handelt, die sich nicht auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bezieht. Gleichzeitig schafft die Verordnung das Fundament für die Entwicklung anwendungsorientierter KI in Europa.
- Social Scoring mithilfe Künstlicher Intelligenz und Emotionserkennung am Arbeitsplatz wird es in Europa nicht geben. Zur biometrischen Fernidentifikation enthält die Verordnung strenge und einschränkende Vorgaben und beugt einer flächendeckenden biometrischen Überwachung vor.
- Hierin zeigt sich auch der risikobasierte Ansatz, den die KI-Verordnung verfolgt: Je höher das Risiko ist, desto strenger sind auch die Pflichten. Während KI-Systeme mit einem inakzeptablen Risiko (wie etwa Social Scoring) gänzlich verboten werden und für Hochrisiko-KI-Systeme strenge technische und organisatorische Anforderungen gelten, unterliegen Anwendungen mit geringem Risiko lediglich bestimmten Transparenz- und Informationspflichten.
- Besondere Vorschriften wird es zudem für generative KI geben, namentlich sogenannte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, darunter auch solche, die Inhalte wie Texte und Bilder generieren. Dabei unterliegen besonders wirkmächtige KI-Modelle mit systemischem Risiko strengeren Auflagen.
- Konkretisierend wird es auf Verhaltenskodizes (Codes of Practice) ankommen, die zusammen mit Modellanbietern und Stakeholdern erarbeitet werden, bis später auf Standards und damit harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden kann. Damit wird der hochdynamischen Entwicklung von KI Rechnung getragen und unter anderem sichergestellt, dass Anwender über die für sie notwendigen Informationen verfügen. Die Pflichten sind auch infolge des Einsatzes der Bundesregierung begrenzt und möglichst praktikabel ausgestaltet.
- Das gilt insbesondere für das Urheberrecht. Während die Regelungen des europäischen Urheberrechts uneingeschränkt gelten, soll durch angemessene und erfüllbare Transparenzvorgaben den Rechtsinhabern die Durchsetzung ihrer Rechte in Zukunft erleichtert werden.
- Auch für kleine und mittlere Unternehmen wird Transparenz die Anwendung von KI erleichtern. Insgesamt werden die Interessen und Bedürfnisse von KMU und Start-ups verstärkt berücksichtigt – auch durch die von der Bundesregierung eingebrachten Regeln für Reallabore, die Freiräume zur Erprobung von Innovationen schaffen.
Vor Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet grundsätzlich 24 Monate später Anwendung. Einige Vorschriften sind aber auch schon früher anwendbar: So greifen die Verbote bereits nach sechs Monaten, die Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten nach 12 Monaten.
Bei der nun anstehenden Umsetzung wird sich die Bundesregierung gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission für eine bürokratiearme und innovationsfreundliche Lösung einsetzen.