Der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, erklärt:
„Generative Künstliche Intelligenz wird unsere Zeit wohl prägen wie keine andere Technologie: Denn KI birgt enormes Potential, bedeutet gleichwohl einen disruptiven Wandel bestehender Prozesse und Geschäftsmodelle. Wir wollen die Chancen für unsere Wirtschaft und Gesellschaft nutzen, um die Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle in Deutschland und der EU voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir die Perspektive der Kultur- und Kreativbranche im Blick behalten. Denn menschliche Kreativität und Innovationskraft müssen sich lohnen. Klar ist aber auch: Diese beiden Perspektiven schließen sich nicht aus. Mit dem GenAI Summit leisten wir dazu einen aktiven Beitrag zu dieser wichtigen Debatte.“
Die Nutzung generativer KI in Beruf und Alltag nimmt immer mehr zu. Dabei wirft diese Technologie komplexe urheberrechtliche Fragen auf: Was ist unter welchen Bedingungen erlaubt? Ist in Deutschland und in der EU mit dem geltenden Rechtsrahmen ein gerechter Ausgleich der Interessen aller Beteiligten bereits gefunden oder braucht es Änderungen? Kurz: Ist unser Urheberrecht den Herausforderungen, die die generative KI mit sich bringt, gewachsen? Diese und weitere Fragen werden während der Veranstaltung erörtert.
Urheberrechtlicher Schutz
Die aktuellen unionsrechtlichen Regelungen zum Urheberrecht geben insbesondere den Rahmen für die Nutzung von Trainingsdaten im Rahmen des maschinellen Lernens von Künstlicher Intelligenz vor. Danach können Rechtsinhaber, die eine Nutzung ihrer im Internet veröffentlichten Inhalte als Trainingsdaten verhindern wollen, einen entsprechenden Vorbehalt im Rahmen der eigenen Internetpräsenz erklären. Die KI-Verordnung der Europäischen Union sieht nun zusätzlich Transparenzvorgaben für KI-Anbieter mit Blick auf das verwendete Trainingsmaterial vor. Diese sollen sicherstellen, dass Urheberrechte auch in Zukunft durchgesetzt werden können: Bei der Verwendung des KI-generierten Inhalts ist zu prüfen, ob und inwieweit vorbestehende Werke darin erkennbar sind. Hiervon hängt zum Beispiel ab, ob für die Nutzung des KI-generieren Inhalts Erlaubnisse anderer Rechtsinhaber eingeholt werden müssen.
Weiterführende Informationen zum Thema Künstliche Intelligenz und Urheberrecht finden Sie hier.