Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:
"Mit dem Gesetz schaffen wir rechtliche Regelungen, die die Grenzen des externen ministeriellen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften ausdrücklich festlegen. Zugleich schaffen wir Transparenzvorschriften hinsichtlich der Erteilung der Weisungen. So erreichen wir mehr Rechtssicherheit, ermöglichen eine bessere Nachvollziehbarkeit und können dem „bösen Anschein“ politischer Einflussnahme entgegengetreten. Wir erhöhen damit das Vertrauen in unseren Rechtsstaat"
Der Referentenentwurf sieht insbesondere vor:
Der Entwurf enthält eine Änderung von § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG, dem zwei neue Absätze angefügt werden. Diese regeln, unter welchen Voraussetzungen Weisungen zulässig sind und welche Erfordernisse zur Erhöhung der Transparenz eingehalten werden sollen. Zudem wird damit der Kritik des Europäischen Gerichtshofs begegnet, der das Fehlen von Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen und der Form des Weisungsrechts bemängelte.
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 7. Juni 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Den Referentenentwurf finden sie hier.