Die Auswertung der Umfrage hat Folgendes ergeben:
63 % der Teilnehmenden lehnen eine Lockerung des Fremdbesitzverbotes generell ab und für das Geschäftsmodell von 28 % der Teilnehmenden bedarf es keiner Lockerung. Für 80 % der Teilnehmenden kommt die Aufnahme reiner Kapitalgeber von vorne herein nicht in Betracht. 73 % der Teilnehmenden sehen Gefahren, die sich auch durch gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend eindämmen ließen. Die Auswertung der Freitextangaben der Umfrage bestätigt dieses Ergebnis. Eine unbegrenzte Beteiligung reiner Kapitalgeber wird ganz überwiegend abgelehnt. Soweit eine Beteiligung überhaupt in Betracht gezogen wird, dann mit einer Beteilgungsquote bis maximal 25 %.
Am größten ist die Ablehnung bei den Einzelanwältinnen und -anwälten sowie Partnerinnen und Partnern in kleinen Kanzleien. Angestellte Anwältinnen/Anwälte und Partnerinnen/Partner in mittleren und größeren Kanzleien stehen einer Lockerung nicht ganz so ablehnend gegenüber. Allerdings lehnen in allen Gruppen der Befragten mindestens 60 % der Teilnehmenden die Aufnahme reiner Kapitalgeber ab (bis hin zu ca. 80 %). Patentanwältinnen und -anwälte stehen einer Lockerung etwas offener gegenüber und sehen auch insgesamt einen größeren Investitionsbedarf. Allerdings lehnen auch bei ihnen 74 % die Aufnahme reiner Kapitalgeber ab.
Die Auswertung der Umfrage sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie hier.
Neben der Umfrage in der Anwaltschaft wurde den betroffenen Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme zu möglichen Lockerungen des Fremdbesitzverbotes gegeben. Hiervon haben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Legal Tech Verband Deutschland e.V., die Bundesrechtsanwaltskammer, die Patentanwaltskammer, die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband e. V. Gebrauch gemacht.
Die Stellungnahmen finden Sie hier.