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Vierter Bund-Länder-Digitalgipfel in Hannover

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

Bund und Länder haben sich anlässlich der Frühjahrs-Justizministerkonferenz (JuMiKo) am 05. Juni 2024 zum vierten Bund-Länder-Digitalgipfel in Hannover getroffen.

Pressemitteilung Nr. 49/2024

Im Fokus des Treffens stand unter anderem die weitere Verwendung der Mittel aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:
„Der Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern findet zum vierten Mal statt. Gemeinsam wollen wir so die Digitalisierung der Justiz voranbringen. Dabei befinden wir uns auf einem guten Weg: Schon nach einem Jahr sind 183 Millionen Euro der Bundesmittel der Digitalisierungsinitiative für die Justiz fest eingeplant. Damit setzen wir zukunftsweisende Veränderungen in Gang, insbesondere durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz: Zum Beispiel durch die Finanzierung von KI-Vorhaben zur Unterstützung von Massenverfahren im Zivilbereich oder auch zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen. Unsere Justiz machen wir so effizienter und ermöglichen eine erhebliche Entlastung für die Justizbeschäftigen.“

Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann erklärt:
„Die Digitalisierung der Justiz bietet dem Rechtsstaat große Chancen: Wenn sie gut gelingt, kann sie den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht erleichtern und die Attraktivität der Justiz stärken. Damit wir hier weiterhin schnell und effektiv vorankommen, müssen alle Beteiligten Hand in Hand arbeiten. Ich begrüße es deshalb sehr, dass Bund und Länder sich beim Digitalgipfel regelmäßig zu diesem Thema austauschen. Es ist genau richtig, dass die Länder Digitalisierungsprojekte gemeinsam anpacken und ihre Kräfte bündeln – das ist nicht nur nachhaltig und ressourcenschonend, sondern verhindert auch die Entstehung eines bundesweiten Flickenteppichs unterschiedlicher Digitalisierungslösungen. Insbesondere bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz ist uns hier nun ein echter Durchbruch gelungen. Gleichzeitig müssen auch die Prozessordnungen die digitale Realität zukünftig noch besser abbilden. Die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe E-Justice für den Zivilprozess der Zukunft vorgestellten Eckpunkte sind hierfür eine gute Grundlage.“

Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina, Koordinatorin der A-Länder, erklärt:
„Eine starke Justiz braucht die entsprechende Ausstattung – personell, finanziell und technisch. Gerade bei der Digitalisierung müssen wir zügig vorankommen. Das ist eine Mammutaufgabe, die man nicht nebenbei und mit schmalem Budget erledigen kann. Ich bin dem Bundesjustizminister dankbar dafür, dass er sich auch in diesem Haushaltsjahr für die vereinbarten und dringend notwendigen Digitalisierungsmittel einsetzt. Wir ziehen hier an einem Strang, weil die Herausforderungen für den Rechtsstaat groß sind. Wir müssen die Justiz gemeinsam stärken, um damit auch das Vertrauen der Menschen in die Justiz zu stärken.“

Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich, Koordinator der unionsgeführten Länder, erklärt:
„Der Bund-Länder-Digitalgipfel ist eine gute Einrichtung. Für die Digitalisierung der Justiz ist eine gute Zusammenarbeit von Bund und Ländern notwendig, weil die Länder für die Justiz – mit Ausnahme der obersten Gerichtshöfe und des Generalbundesanwalts – zuständig sind und der Bund für die Gesetzgebung. Für eine erfolgreiche digitale Transformation der Justiz bedarf es entschlossener Schritte und mehr Tempo. Die Digitalisierungsmittel des Bundes sind gut, aber viel zu wenig. Ein Teil der ständig wachsenden Aufgaben der Länderjustiz wird durch die Gesetzgebung des Bundes verursacht. Ich fordere daher den Bund auf, die Justiz nicht weiter zu belasten, sondern zu entlasten und sich stärker an den durch den Bund verursachten Kosten zu beteiligen. Dabei muss die Beteiligung über die Förderung einzelner Digitalisierungsprojekte hinausgehen. Neben hohen Investitionen ist für die Digitalisierung der Justiz die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden. Ab Juli erarbeitet eine auf bayerische Initiative von der Justizministerkonferenz beschlossene Kommission bis Ende des Jahres Vorschläge. Ich hoffe, dass die Bundesregierung dann im nächsten Jahr die Reform des Zivilprozesses angeht. Die bayerische Justiz erprobt zudem derzeit den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in mehreren Bereichen, beispielsweise zur Entlastung der Gerichte bei Massenverfahren wie Dieselklagen. Bei unseren Forschungsprojekten stoßen wir auf urheberrechtliche Hürden. Der Freistaat fordert daher, die Forschung für KI-Anwendungen zu erleichtern.“

Der heutige vierte Bund-Länder-Digitalgipfel fand auf Einladung von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und der Niedersächsischen Justizministerin und Vorsitzenden der JuMiKo, Dr. Kathrin Wahlmann, statt.

Im Fokus der Gespräche stand die weitere Verwendung der Mittel aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz. Dabei stellt der Bund bis 2026 jährlich bis zu 50 Millionen Euro, insgesamt also bis zu 200 Millionen Euro, zur Verfügung. Davon sind bereits zwei Drittel für innovative Vorhaben der Länder fest eingeplant. Unter anderem sollen damit die Entwicklung einer KI-Strategie für die Justiz und der dafür erforderlichen Infrastruktur, ein generatives KI-Sprachmodell der Justiz oder auch ein universelles Strukturierungstool für Justizverfahrensakten finanziert werden.

Weitere Mittel sollen nun unter anderem in folgende Projekte fließen:

  • Eine KI-Massenverfahrens-Assistenz (MAKI – Reallabor KI-Assistenz).
  • Ein Anonymisierungs- und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen (ALeKS).
  • Ein Textanalysetool zur intelligenten Datenextraktion und Automatisierung der Aktenbearbeitung (INDATA).

Damit Mittel aus der Digitalisierungsinitiative für die genannten Projekte verwendet werden können, ist die Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erforderlich. Entsprechend wird nun das Bundesministerium der Justiz die Vorschläge zeitnah dem Ausschuss vorlegen.

Digitalisierungsinitiative für die Justiz

Auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel im März 2023 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Digitalgipfel mindestens einmal pro Jahr anlässlich der Justizministerkonferenz (JuMiKo) stattfinden soll. Ziel des Formats ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und die Digitalisierung der Justiz noch schneller voranzubringen.

Neben den Vorhaben der Länder werden auch Projekte des Bundesministeriums der Justiz mit der Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert, die der Justiz von Bund und Ländern zugutekommen:

  • Die Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens;
  • die Entwicklung einer digitalen Rechtsantragstelle;
  • die Entwicklung eines Videoportals der Justiz,
  • die Untersuchung der Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud;
  • die Erstellung eines Grobkonzepts für die Entwicklung einer Vollstreckungsdatenbank;
  • die Anpassung des beim Bundesamt der Justiz betriebenen Verbandsklageregisters an das Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetz;
  • die Entwicklung eines Rechtsinformationsportals im Rahmen der Neuordnung des Rechtsinformationssystems des Bundes.

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