Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen beschlossen.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
"Die Akzeptanz für unseren Rechtsstaat und ein einfacher Zugang zur Justiz gehen Hand in Hand. Das gilt auch für zivilrechtliche Streitigkeiten: Bürgerinnen und Bürger sollen ein funktionsfähiges und ortsnahes Angebot zur Beilegung solcher Streitigkeiten haben. Dazu leistet der heute verabschiedete Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag. Durch die Anhebung der Streitwertgrenze für die Amtsgerichte sowie die streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- oder Landgerichte erreichen wir eine bessere und sinnvollere Verteilung der Verfahren. Zum einen erhöhen wir dadurch die Zahl der Zivilverfahren an den Amtsgerichten. Gerade auch in ländlichen Regionen stärken wir die Erreichbarkeit der Justiz. Die Bürgerinnen und Bürger sparen damit Kosten und Zeit beim Zugang zum Gericht. Zum andern fördern wir die Spezialisierung der Justiz. So können unsere Richterinnen und Richter noch effizienter arbeiten. Mit diesem Vorhaben stärken wir die Bürgernähe der Justiz."
Der Gesetzesentwurf hat insbesondere das Ziel, die Zivilgerichtsbarkeit zu stärken und sie bürgernäher auszugestalten. Dazu gehört auch das Anliegen, wieder mehr Zivilverfahren vor die Amtsgerichte zu bringen. Dadurch soll deren Schwächung durch die seit Jahren abnehmenden Fallzahlen und letztendlich die Schließung insbesondere kleinerer Amtsgerichtsstandorte vermieden werden. Den Bürgerinnen und Bürgern soll weiterhin ein ortsnaher und leichter Zugang zur Justiz gewährt werden.
Zur Umsetzung dieses Anliegens soll der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte angehoben werden. Damit wird auch ein Vorschlag der Länder aufgegriffen. Darüber hinaus sieht der Entwurf weitere Maßnahmen vor, unter anderem solche zur weiteren Spezialisierung der Amts- und Landgerichte. Hierdurch wird den Gerichten ein zeit- und ressourcenschonenderes Arbeiten ermöglicht.
Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf Folgendes vor:
Den Regierungsentwurf finden Sie hier.