Das Handelsregister gibt in Deutschland zuverlässig Auskunft über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen. Es ist ein zentrales Instrument zur Förderung des Vertrauens und der Stabilität im Geschäftsverkehr.
Die Gebühren der Handelsregistergebührenverordnung für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister richten sich nach dem mit der jeweiligen Amtshandlung verbundenen Aufwand. Sie sind zuletzt am 1. Januar 2011 angepasst worden. Da seitdem die Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen sind, ist eine deutliche Anhebung der Gebühren geboten.
Die Länder sollen mit dieser Erhöhung in die Lage versetzt werden, den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch weiterhin gerecht zu werden.
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. August 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Den Referentenentwurf finden sie hier.