Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch stattfinden. Gleiches soll gelten für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare. Entsprechende Transaktionen können so schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass:
„Bei der Digitalisierung des Notarwesens haben wir bereits viel erreicht. Jetzt digitalisieren wir auch die Abläufe beim Grundstückskauf. Notare, Behörden und Gerichte sollen sich im Nachgang der Beurkundung nicht mehr mühsam Briefe schreiben müssen, bevor ein Grundstück den Eigentümer wechseln kann. Künftig sollen sie Anzeigen, Anträgen und Genehmigungen elektronisch austauschen. So vermeiden wir Medienbrüche und beschleunigen Verfahren. Grundstückstransaktionen können so schneller und effizienter über die Bühne gehen. Das stärkt den deutschen Immobilienmarkt. Außerdem werden die Papierstapel wieder ein Stück kleiner. Erst vor kurzem haben wir einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass Notare sowie andere Urkundsstellen öffentliche Urkunden fortan unmittelbar elektronisch errichten können. Nun gehen wir den nächsten Schritt bei der Digitalisierung des Rechtsstaats.“
Der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare sieht dazu im Einzelnen folgende Inhalte vor:
1. Anzeigen, Anträge und Genehmigungen zum Vollzug von Grundstückskaufverträgen fortan elektronisch
- Die nach dem Baugesetzbuch, dem Grundstückverkehrsgesetz und der Grundstückverkehrsordnung erforderlichen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen, die zwischen Notaren und den Verwaltungsbehörden der Länder und Gemeinden ausgetauscht werden, sollen künftig ausschließlich elektronisch erfolgen. Gleiches gilt für den Austausch zwischen Notaren und Gerichten im Rahmen gerichtlicher Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und zwischen Notaren und der Finanzverwaltung. Dafür kommen strukturierte Datensätze zum Einsatz, die eine automatisierte, sichere Bearbeitung ermöglichen sollen.
- Für den Austausch zwischen Notaren und der Verwaltung beziehungsweise den Gerichten ist die Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern.
- Für den Austausch zwischen Notaren und der Finanzverwaltung ist hingegen die Nutzung von ELSTER vorgesehen. ELSTER ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.
2. Implementierung und Zeitplan
- Die Zeitpunkte, ab denen die elektronische Kommunikation möglich oder verpflichtend ist, sollen überwiegend durch Rechtsverordnung bestimmt werden können. Dabei wird die Verordnungskompetenz für die Übermittlung durch Gerichte sowie für den Austausch zwischen den Notaren und den Verwaltungsbehörden den Ländern übertragen.
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 13. Dezember 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Den Referentenentwurf und die Synopse zum Referentenentwurf finden Sie hier.