Die Digitale Rechtsantragstelle ist eine im Aufbau begriffene digitale, staatliche Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Sie vermittelt kostenfrei Informationen über das Recht und unterstützt beim Stellen von Anträgen. Gegenwärtig kann über die Digitale Rechtsantragstelle bereits ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, die sich rechtlich beraten und vertreten lassen wollen. In die Entwicklung der Digitalen Rechtsantragstelle wurden Bürgerinnen und Bürger sowie Justizmitarbeitende eng einbezogen. Dieser Ansatz hat die unabhängige Jury des „Preises für gute Verwaltung“ überzeugt. Der „Preis für gute Verwaltung“ wird verliehen von der Initiative Public Service Lab, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und dem Netzwerk studiovorort. Die diesjährige Preisverleihung erfolgt am 8. November 2024 in Leipzig.
Bundesjustiz- und Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing erklärt:
„Die Digitale Rechtsantragsstelle zeigt auf mustergültige Weise: Mit digitalen Tools können wir unseren Rechtsstaat bürgerfreundlicher und leistungsfähiger machen. Juristische Fachsprache ist oft kompliziert und eine Antragstellung vor Ort ist aufwändig. Die digitale Rechtsantragstelle bietet hier große Vorteile. Sie macht juristische Vorgänge auch für Bürgerinnen und Bürger verständlich, die kein juristisches Fachwissen haben. Und sie erspart den zeitaufwändigen Gang zum Gericht. Sie erleichtert so den Zugang zum Recht. Die Digitale Rechtsantragstelle ist Teil der umfassenden Initiative zur Digitalisierung der Justiz, bei der das Bundesministerium der Justiz und die Länder konstruktiv zusammenarbeiten. Ich freue mich sehr darüber, dass die Digitale Rechtsantragstelle mit dem diesjährigen „Preis für gute Verwaltung“ ausgezeichnet wird - und ich gratuliere allen an dem Projekt Beteiligten zu diesem Erfolg. Die Auszeichnung ist eine verdiente Anerkennung für die geleistete Arbeit - von der Justiz, Rechtsstaatlichkeit und die Bürgerinnen und Bürger profitieren.“
Die Digitale Rechtsantragstelle wurde Ende 2022 durch das Bundesministerium der Justiz gestartet. Finanziert wurde das Projekt zunächst aus den Mitteln des Konjunkturpakets, seit 2023 aus den Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz. Nach einer erfolgreichen Machbarkeitsstudie wird mit der DigitalService GmbH des Bundes und in Kooperation mit aktuell zehn Bundesländern und 17 Pilotgerichten an der Entwicklung der Digitalen Rechtsantragstelle gearbeitet. Der erste Online-Service kann bereits seit August 2024 genutzt werden. Über die Website service.justiz.de/beratungshilfe können Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Unterstützt werden sie dabei in einfacher Sprache, durch bessere Erläuterungen und mit einer Abfrage, bei der nur die für ihren Fall relevante Fragen gestellt werden. Am Ende können Bürgerinnen und Bürger den fertig ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument herunterladen und anschließend elektronisch oder per Post an das zuständige Amtsgericht übermitteln. Zudem finden sich hier detaillierte Informationen zur Beratungshilfe, u. a. zur Antragstellung und den einzureichenden Dokumenten, sowie einen Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche.
Das Projekt soll noch erweitert werden: Künftig sollen sämtliche Leistungen der Justiz online angeboten und in einem einheitlichen Bund-Länder-Justizportal gebündelt werden. Eine erste Vision wurde bereits erarbeitet. Gemeinsam mit den relevanten Akteuren sollen nun das Konzept und die notwendigen Organisations- und Betriebsstrukturen eines gemeinsamen Bund-Länder-Justizportals untersucht werden. Auch dieses Projekt wird aus den Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert.
Die Digitale Rechtsantragstelle können Sie über folgenden Link erreichen: https://service.justiz.de/.