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Digitalisierung von Geschäftsverteilungsplänen, Vererblichkeit von Entschädigungsansprüchen und Neuregelung zum Ausschluss vom Schöffenamt – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

Gerichte sollen zukünftig ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlichen müssen. Bisher war es ausreichend, diese bei der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auszulegen. So sollen Bürgerinnen und Bürger fortan einfacher und schneller online in Erfahrung bringen können, wer ihr gesetzlicher Richter ist. Außerdem sollen zukünftig solche Personen nicht mehr Schöffen werden können, die wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Zuletzt sollen Ansprüche auf eine Entschädigung in Geld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen stets vererbt werden können. Die sieht ein vom Bundesminister der Justiz vorgelegter Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

Pressemitteilung Nr. 107/2024

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:

  1. Digitalisierung des Geschäftsverteilungsplans

    Im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan ist jährlich im Voraus festgelegt, welcher Richter oder welcher Spruchkörper (Kammer, Senat) für welche richterliche Aufgabe zuständig ist. Durch diesen wird das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf den „gesetzlichen Richter“ gewahrt. Damit die Bürger erkennen können, welcher Richter für ihren Fall zuständig ist, ist der Gerichtsverteilungsplan zu veröffentlichen. Sie haben einen Anspruch darauf zu wissen, wer ihr „gesetzlicher Richter“ ist.

    Zur Stärkung dieses Rechts will das Bundesministerium der Justiz eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, die Geschäftsverteilungspläne aller Gerichte fortan im Internet zu veröffentlichen. Dies geschieht an vielen Gerichten bereits jetzt. Bisher reicht es aber auch aus, den Geschäftsverteilungsplan auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme vorzuhalten. Dies ist im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß.

    Die Neuregelung berücksichtigt datenschutzrechtliche Aspekte. Es soll sichergestellt werden, dass weitergehende Informationen wie Arbeitskraftanteile, längere Krankheiten oder Mutterschutz, die in Änderungsbeschlüssen zum Jahresgeschäftsverteilungsplan regelmäßig enthalten sind oder enthalten sein können, geschützt bleiben. Spruchkörperinterne Geschäftsverteilungspläne müssen ebenfalls nicht veröffentlicht werden.

  2. Ausschluss vom Schöffenamt schon bei Verurteilung zu Geldstrafe

    Der heute beschlossene Gesetzentwurf sieht zudem vor, Personen vom Schöffenamt auszuschließen, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Bisher wurden Personen erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten vom Schöffenamt ausgeschlossen.

    Damit soll sichergestellt werden, dass diejenigen, die in einem Rechtsstaat Recht sprechen, sich diesem auch verpflichtet fühlen. Dies muss auch für Schöffen gelten. Sie erfüllen an den Gerichten eine wichtige Funktion. Die Beteiligung von Schöffen, die wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig verurteilt worden sind, kann auch bei Verurteilungen zu einer geringeren Freiheits- oder Geldstrafe geeignet sein, das Vertrauen der Allgemeinheit und der Verfahrensbeteiligten in die Integrität und Objektivität der Strafrechtspflege zu beeinträchtigen.

  3. Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Ansprüche auf eine Entschädigung in Geld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen sollen künftig stets vererbt werden können. Dadurch sollen Schutzlücken geschlossen werden, wenn die geschädigte Person vor dem Abschluss eines Gerichtsverfahrens verstirbt. Nach bisher geltender Rechtslage können Entschädigungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nur vererbt werden, wenn sie zu Lebzeiten der geschädigten Person rechtskräftig zuerkannt wurden.

    Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

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