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Elektronische Aufenthaltsüberwachung und verpflichtende soziale Trainingskurse zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Mit dem vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf sollen Betroffene besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) anordnen können, damit Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden können. Als zweites neues Instrument soll die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen – die sogenannte Täterarbeit – in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden.

Pressemitteilung Nr. 2/2025

Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing erklärt aus diesem Anlass:
„Der Kampf gegen häusliche Gewalt duldet keinen Aufschub. Beinahe jeden zweiten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Seit Jahren steigen die Zahlen häuslicher Gewalt an. Opfer leiden unter den Folgen oft ein Leben lang. Die Politik muss deshalb handeln. Wir müssen insbesondere Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen. Deshalb schlagen wir eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes vor. Wir wollen Familiengerichten die Möglichkeit geben, elektronische Fußfesseln anzuordnen, um häusliche Gewalt zu verhindern. Insbesondere in Spanien hat man mit diesem Instrument gute Erfahrung gemacht. Unser Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Familiengerichte Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichten können. Auch das kann einen Beitrag zur Prävention von häuslicher Gewalt leisten. Der Gesetzentwurf ist gründlich vorbereitet worden. Der Bundestag kann den Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl beschließen - und er sollte das dringend tun. Im Kampf gegen häusliche Gewalt gibt es keine Zeit zu verlieren.“

Das Gewaltschutzgesetz, das durch die vorgelegte Formulierungshilfe geändert werden soll, ist seit dem Jahr 2002 in Kraft. Es versetzt Betroffene von häuslicher Gewalt in die Lage, vor dem Familiengericht Rechtsschutz gegen häusliche Gewalt zu suchen. Sie können dort den Erlass einer Schutzanordnung beantragen. Gegenstand einer Schutzanordnung kann insbesondere ein Verbot, eine Wohnung zu betreten, sich zu nähern, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten oder Kontakt aufzunehmen, oder ein Abstandsgebot sein.

Die jetzt vorgelegte Formulierungshilfe wurde unter Heranziehung der Erkenntnisse aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gewaltschutz – Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ erarbeitet. Die Arbeitsgruppe wurde im Juni 2024 aufgrund einer Entscheidung des damaligen Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann eingerichtet.

Der Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes sieht im Einzelnen folgende Inhalte vor:

  1. Elektronische Aufenthaltsüberwachung

    Familiengerichte sollen die Möglichkeit bekommen, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen. Das bedeutet, dass Täter eine sogenannte „elektronische Fußfessel“ erhalten können. Es soll auch die Möglichkeit geben, Opfer ebenfalls mit einem Gerät auszustatten, das anzeigt, wenn der Täter die Gewaltschutzanordnung verletzt. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollen Täter davon abgehalten werden, gegen eine Gewaltschutzanordnung zu verstoßen. Kommt es gleichwohl zum Verstoß, kann die Polizei unmittelbar eingreifen und im Einzelfall ein Zusammentreffen von Täter und Opfer verhindern.

    Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen eine konkrete Gefahr insbesondere für Leib und Leben des Opfers besteht. Sie kann durch die Familiengerichte ausgesprochen werden, wenn eine Gewaltschutzanordnung erlassen wird, ohne dass das Opfer die Aufenthaltsüberwachung beantragen muss. Die Maßnahme ist stets befristet: Eine Anordnung darf für höchstens drei Monate erfolgen, sie kann aber verlängert werden, sofern die Gefahr für das Opfer fortbesteht.

  2. Täterarbeit

    Familiengerichte sollen die Möglichkeit bekommen, Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskurs zu verpflichten. Ein solcher Kurs ist eine Unterstützung für Täter, die gewalttätig geworden sind. Den Tätern sollen Lösungswege aufgezeigt werden, Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen. Täterarbeit stellt einen wichtigen Beitrag dar, um künftige Gewalt zu verhindern, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen und Opfer merklich zu schützen.

Die Formulierungshilfe finden Sie hier.

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