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Effizientere Verfahren in der Luftverkehrsschlichtung: Bundesjustizministerium veröffentlicht Entwurf

Schwerpunktthema Pressemitteilung

Pressemitteilung Nr. 10/2025

Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, mit der Schlichtungsverfahren für den Luftverkehr effizienter gestaltet werden sollen.

Der geschäftsführende Bundesminister der Justiz Dr. Volker Wissing erklärt dazu:
„Bei Flugreisen läuft nicht immer alles nach Plan. Wenn Reisende bei ihrem Flug Probleme hatten, können sie Ansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen haben. Es ist im Interesse von Reisenden wie Airlines, dass Streitigkeiten schnell und kostengünstig beigelegt werden. Deswegen haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich kostenlos durch eine Schlichtungsstelle unterstützen zu lassen – und viele machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch. Wir wollen das Schlichtungsverfahren effizienter gestalten, damit auf den Ärger beim Flug möglichst wenig Ärger nach der Landung folgt. Damit wollen wir zugleich einen Beitrag zur Stärkung unseres Rechtsstaats leisten: Je effizienter die Schlichtungsstellen arbeiten können, desto besser können sie auch die Justiz entlasten.“

Hoher Zuspruch für Schlichtungsverfahren

Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Streitigkeiten über Rechte aus einer Luftbeförderung ein Schlichtungsverfahren einleiten – unabhängig davon, wie groß eine Airline ist; wo sie ihren Sitz hat und ob sie sich zuvor aktiv für die Teilnahme an Schlichtungsverfahren entschieden hat. Solche Schlichtungsverfahren haben sich für den Luftverkehr bewährt, um Streitigkeiten rasch und kostengünstig im Einvernehmen der Beteiligten beizulegen – ohne ein gerichtliches Verfahren. Eine Schlichtung dient den Interessen von Reisenden und Luftfahrtunternehmen gleichermaßen. Für Reisende ist das Schlichtungsverfahren grundsätzlich kostenlos.

Viele in Deutschland tätige Luftfahrtunternehmen haben sich der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. angeschlossen. Die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamtes für Justiz (BfJ) ist für Schlichtungsverfahren von Luftfahrtunternehmen zuständig, die sich keiner anerkannten privaten Schlichtungsstelle angeschlossen haben.

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Verfahren vor den Schlichtungsstellen für den Luftverkehr erheblich gestiegen. Die Schlichtungsstellen sind derart hoch ausgelastet, dass es zunehmend schwierig wird, die Verfahren zügig abzuwickeln. Es liegt aber im Interesse aller Verfahrensbeteiligten, dass Schlichtungsverfahren möglichst zeitnah abgeschlossen werden.

Derzeit müssen die Schlichtungsstellen auch dann einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten, wenn das Luftfahrtunternehmen im Verfahren keine Stellung nimmt und nicht mit einer Einigung zu rechnen ist. Einen Schlichtungsvorschlag auszuarbeiten nimmt jedoch erhebliche Zeit in Anspruch. Der Schlichtungsvorschlag wird aber nur sehr selten von den Unternehmen angenommen, die nicht auf das Schlichtungsbegehren reagieren. Gerade bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr des BfJ kommt es häufig vor, dass sich Luftfahrtunternehmen nicht zum Sachverhalt äußern.

Vorgeschlagene Änderung für effizientere Schlichtungsverfahren

Mit der nun vorgeschlagenen Änderung können Schlichtungsstellen künftig von einem Schlichtungsvorschlag absehen, wenn das Luftfahrtunternehmen auf einen Schlichtungsantrag nicht reagiert und nicht mit einer Einigung zu rechnen ist. Die hierdurch gewonnene Zeit kann für Verfahren genutzt werden, in denen eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Einigung besteht. Es liegt im Interesse der Reisenden, dass die Schlichtungsstellen ihre Kapazitäten möglichst auf solche erfolgversprechenden Verfahren konzentrieren.

Der Verordnungsentwurf zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 9. Mai 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.

Der Verordnungsentwurf ist hier abrufbar.

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