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Neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof zugelassen

Schwerpunktthema Pressemitteilung

Pressemitteilung Nr. 11/2025

Das Bundesministerium der Justiz hat insgesamt elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof neu zugelassen.

Die Zulassung erhielten:

Rechtsanwältin Dr. Ines Bodenstein, Stuttgart,

Rechtsanwalt Dr. Truls Hebrant, Berlin,

Rechtsanwalt Dr. Jochen Höger, Karlsruhe,

Rechtsanwalt Dr. Christoph Hugemann, Hamm,

Rechtsanwalt Dr. Maximilian Konrad, München,

Rechtsanwalt Dr. Maximilian Menn, Frankfurt am Main,

Rechtsanwältin Dr. Julia Nobbe, Mannheim,

Rechtsanwalt Arne Quast, Karlsruhe,

Rechtsanwalt Prof. Dr. Patrick Schmidt, Duisburg,

Rechtsanwalt Dr. Matthias Schröder, Stuttgart,

Rechtsanwältin Dr. Sophie Charlotte Thürk, Karlsruhe.

Über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof entscheidet das Bundesministerium der Justiz. Es kann nur zugelassen werden, wer zuvor durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof benannt wurde. Der Wahlausschuss besteht aus der Präsidentin und den Senatspräsidentinnen und -präsidenten der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs sowie den Mitgliedern des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof.

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