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Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Beratungshilfe einfach erklärt mit Vorab Check für Berechtigung

Auf der neuen Website „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und können vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht: www.service.justiz.de/beratungshilfe

Titel der Broschüre: Beratungs- und Prozesskostenhilfe

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