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Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2024

gemäß Bekanntmachung vom 10. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 160) in Verbindung mit der Berichtigung vom 23. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 165a) – ab 1. Juli 2024 geltende Pfändungsfreigrenzen –

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2024

In dieser Broschüre sind die Tabellen mit den für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen abgedruckt. Die Tabellen sind jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet.

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2024

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