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Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung - auch bei einer Durchführung im Ausland - und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden.

Hinweis: Der Schutzbrief wird aktualisiert. Die Inhalte behalten ihre rechtliche Gültigkeit.

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

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