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Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vorgelegt.

Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Das in seinen wesentlichen Teilen am 1. März 2012 in Kraft getretene ESUG ist eines der wichtigsten insolvenzrechtlichen Reformgesetze der letzten Jahre. Sein Ziel war es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung von Unternehmen zu verbessern und darüber hinaus zu einer Veränderung der Insolvenzkultur beizutragen, damit das Insolvenzverfahren stärker als bisher auch als „Chance zur Sanierung“ wahrgenommen wird.

Der Bericht beruht auf einem wissenschaftlichen Gutachten, das vom Bundesministerium der Justiz (und für Verbraucherschutz) in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht der Bundesregierung sowie die Kurz- und Langfassung des wissenschaftlichen Gutachtens können hier heruntergeladen werden.

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