Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Evaluierung der FGG-Reform"
Nach den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat der Gesetzgeber mit der am 1. September 2009 in Kraft getretenen Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reform) seine Ziele erreicht.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat das veraltete und lückenhafte Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) und das reformbedürftige Familienverfahrensrecht der Zivilprozessordnung mit einer modernen Verfahrensordnung abgelöst. Die Untersuchung hat insbesondere ergeben: Das FamFG ist nicht nur ein anwenderfreundliches Gesetz, es stärkt zugleich die Rechte der am Verfahren beteiligten Personen und hat die konfliktvermeidenden und konfliktlösenden Elemente im familiengerichtlichen Verfahren weiter entwickelt.
Grundlage der Untersuchung war eine umfangreiche Praxisbefragung in der Justiz und bei anderen FamFG-Praktikern, u.a. Rechtsanwälten, Notaren, Verfahrensbeiständen und Mitarbeitern der Jugendämter. Die rechtstatsächliche Untersuchung wurde von der InterVal GmbH Berlin in Kooperation mit einem interdisziplinären Team durchgeführt.
Der vollständige Abschlussbericht und eine Kurzversion können hier heruntergeladen werden.
Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Evaluierung der FGG-Reform"
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