Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung“
Das Bundesministerium der Justiz (und für Verbraucherschutz) hat Ende 2015 das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) in Kooperation mit Frau Prof. Dr. Dagmar Brosey von der Technischen Hochschule Köln beauftragt, ein Forschungsvorhaben zum Thema „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ durchzuführen. Mit dem Forschungsvorhaben wurde im Wesentlichen untersucht, welche Qualitätsstandards in der Praxis der rechtlichen Betreuung eingehalten werden, ob und welche strukturellen Qualitätsdefizite in der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung vorliegen und auf welche Ursachen mögliche Qualitätsdefizite zurückgeführt werden können. Für die empirische Überprüfung hat die Auftragnehmerin im Rahmen des ersten Zwischenberichts ein Qualitätskonzept in der rechtlichen Betreuung sowie überprüfbare Indikatoren der Qualitätskriterien entworfen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des zweiten Zwischenberichts das bestehende Vergütungssystem für Berufsbetreuer evaluiert. Dabei wurde insbesondere überprüft, ob die pauschalierten Stundenansätze den tatsächlichen Zeitaufwand abbilden.
Hinweis zur Veröffentlichung
Der Abschlussbericht, ein Auszug mit den zentralen Ergebnissen und Handlungsempfehlungen (Kapitel 10), die Kurzfassung und die beiden Zwischenberichte sind an dieser Stelle online verfügbar. Der Abschlussbericht ist außerdem beim Bundesanzeiger Verlag in Buchform erschienen und kann hier bezogen werden.Abschlussbericht bearbeitet von Dr. Vanita Matta, Dr. Dietrich Engels, Dr. Regine Köller, Alina Schmitz, Christine Maur, Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG), Köln und Prof. Dr. Dagmar Brosey, Prof. Dr. Renate Kosuch, Alexander Engel, Technische Hochschule Köln
Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung“
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