Abschlussbericht „Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung“
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob für Bauverträge eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung an-gezeigt ist und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet werden muss. Dabei war zunächst zu prüfen, in welchem Umfang Besteller bei einem Bauvertrag durch die Insolvenz des Unter-nehmers oder sonstige Leistungshindernisse auf Seiten des Bauunternehmers Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelgewährleistung nicht realisieren können. Daran schließt sich die Untersuchung an, wie die genannten Ansprüche in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können.
Die Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung sind insbesondere in der Insolvenz des Bauunternehmers gefährdet. Um eine Entscheidungshilfe hinsichtlich der Frage zu erhalten, ob dem wirksam und zu angemessenen Kosten mit einer gesetzlichen Pflicht zur Absicherung dieser Ansprüche entgegengewirkt werden kann, hat das damalige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine rechtstatsächliche Untersuchung vergeben. Die Untersuchung wurde in den Jahren 2016 bis 2018 von der AFC Public Services GmbH, Bonn, gemeinsam mit der Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH, Köln, und Professor Dr. Wolfgang Voit, Universität Marburg, durchgeführt.
Abschlussbericht „Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung“
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