Die Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten („Mietpreisbremse“) in der gerichtlichen Praxis
Der Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vom 12. März 2018 sieht vor, die Mietpreisbremse auf Geeignetheit und Wirksamkeit zu bewerten und dabei auch die praktische Bedeutung und die Erkenntnisse aus der Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund hat das BMJ zum einen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beauftragt, die Wirksamkeit der Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten zu untersuchen. Hierbei war insbesondere der Frage nachzugehen, welche Auswirkungen die Regelungen auf den Wohnungsmarkt in Deutschland haben. Auf der Grundlage vorhandener Daten und Studien sollte ermittelt werden, ob eine Dämpfung des Anstiegs der Mieten erreicht werden konnte, inwiefern die Regelungen Ausweichbewegungen auf dem Mietwohnungsmarkt zur Folge hatten und welche Effekte von einer etwaigen Verlängerung der Mietpreisbremse zu erwarten wären.
Zum anderen hat das BMJ entsprechend der weiteren Vorgabe im Koalitionsvertrag die Rechtsprechung zu den Regelungen der Mietpreisbremse zusammengestellt und ausgewertet.
Die Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten („Mietpreisbremse“) in der gerichtlichen Praxis
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