Sekundäranalyse empirischer Untersuchungen zu jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen, deren Anwendungspraxis, Ausgestaltung und Erfolg - Zusammenfassung
2003 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität Konstanz damit beauftragt, eine „Sekundäranalyse von empirischen Untersuchungen ab 1990 zur Anwendungspraxis, Ausgestaltung und insbesondere zum Erfolg von jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen“ zu erstellen.
In der vorliegenden Endfassung von Hauptgutachten und Zusammenfassung ist das Schrifttum bis Anfang 2019 berücksichtigt. Kriminal- und strafrechtspflegestatistische Daten sind auf dem Stand des Berichtsjahres 2016 (PKS) bzw. 2015 (Strafrechtspflegestatistiken). Der Gutachtenauftrag wurde wesentlich erweitert. Das vorliegende Gutachten geht ausführlich auf die Entwicklung der Jugendkriminalität ein und stellt die Sanktionierungspraxis soweit wie möglich anhand amtlicher Daten differenziert dar.
Die Langfassung des Gutachtens finden Sie hier.
Sekundäranalyse empirischer Untersuchungen zu jugendkriminalrechtlichen Maßnahmen, deren Anwendungspraxis, Ausgestaltung und Erfolg - Zusammenfassung
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