Mit der Verhängung einer Kriminalstrafe missbilligt eine Gesellschaft Verhaltensweisen, die sie aufs Schärfste ablehnt. Mit der Strafe werden dabei verschiedene Zwecke verfolgt: Sie soll dazu dienen, in einer Art des Ausgleichs Gerechtigkeit wiederherzustellen und auch dazu, andere mögliche Straftäter abzuschrecken. Mit der wichtigste Zweck einer Strafe ist es nach heutigem Verständnis, den Täter davon abzuhalten, erneut straffällig zu werden.
Ob dies gelingen kann, ob Strafen also eine spezialpräventive Wirkung haben, ist eine Frage, die Strafrechtswissenschaft wie Kriminalpolitik von jeher begleitet. Und anders als manche anderen Grundannahmen, die sich auf die Wirkung von Recht beziehen, ist die Frage nach der Wirksamkeit der Spezialprävention einer erfahrungswissenschaftlichen Überprüfung zugänglich: Wir können messen, ob Verurteilte erneut gegen (Straf-) Gesetze verstoßen, oder ob sie sich nach Ablauf der Vollstreckung ihrer Strafe „legal bewähren“, also nicht mehr rückfällig werden – jedenfalls soweit sie als Rückfalltäter erneut mit der Strafjustiz konfrontiert werden, ihre Tat also nicht im Dunkelfeld verbleibt.