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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)

Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)

Die Durchführung der Straf- und Bußgeldverfahren ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich den Ländern anvertraut. Um gleichwohl eine weitgehend bundeseinheitliche Sachbehandlung dieser Verfahren sicherzustellen, haben sich die Justizministerinnen und Justizminister, Justizsenatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder auf einheitliche Richtlinien verständigt. Bei diesen Richtlinien, die sich in erster Linie an die einzelnen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte richten, handelt es sich um Verwaltungsvorschriften ohne Gesetzeskraft, die lediglich die weisungsgebundenen Bediensteten der Justizverwaltungen binden. Einige Hinweise wenden sich aber auch an Richterinnen und Richter. Soweit diese Hinweise nicht die Art der Ausübung eines Amtsgeschäfts betreffen, bleibt es den Richterinnen und Richtern überlassen, sie zu berücksichtigen.

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