Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
Auf Grundlage des Koalitionsvertrages 2021-2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) haben der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen.
Die Kommission hat sich am 31. März 2023 konstituiert und unter Einhaltung des vorgegebenen Zeitplans ihre Arbeit zum 31. März 2024 beendet. Das unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Gremium bestand aus 18 Expertinnen und Experten. Durch fachübergreifende Zusammensetzung wurde wissenschaftliche Expertise insbesondere aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften gebündelt. Die Kommission hat in zwei Arbeitsgruppen geprüft, ob und gegebenenfalls wie die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches getroffen werden kann (Arbeitsgruppe 1) sowie ob und gegebenenfalls wie die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft möglich ist (Arbeitsgruppe 2).
Die Arbeitsgruppen haben ihre jeweiligen Prüfaufträge unabhängig voneinander erledigt. Ihre Ergebnisse und jeweils einstimmig beschlossenen Empfehlungen werden hier in den zwei Teilen eines gemeinsamen Abschlussberichts der Kommission vorgestellt. Einen Kurzbericht, der die wesentlichen Ergebnisse des Abschlusberichts zusammenfasst, finden Sie hier.
Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
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