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Ergebnisse des Praxischecks zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht

Ergebnisse des Praxischecks zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Zeitraum von Juli bis September 2024 einen Praxischeck mit dem Ziel durchgeführt, bürokratische Hemmnisse im Bereich notariell beurkundungspflichtiger Vorgänge im GmbH- und Vereinsrecht zu ermitteln und Ansätze für Vereinfachungen und Verbesserungen in diesen Bereichen zu entwickeln. Im Rahmen des Praxischecks konnten verschiedene Ansätze für Verbesserungen identifiziert werden.

Ergebnisse des Praxischecks zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht

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