Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken hat den Bericht über ihre Beratungen vorgelegt. Die Arbeitsgruppe war durch Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. Juni 2023 eingerichtet worden. In insgesamt fünf Sitzungen hat die Arbeitsgruppe alle Optionen geprüft, wie die Verbreitung der Elementarschadenversicherung erhöht werden kann inklusive einer Pflichtversicherung. Sie hat untersucht, welche Präventionsmaßnahmen z. B. im Bau- und Umweltrecht notwendig sind, um die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden bei Naturereignissen zu reduzieren und sie hat erwogen, wie die finanziellen Risiken für die öffentlichen Haushalte durch Großschadensereignisse beherrschbar gehalten werden können.
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