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Mietpreisbremse: Wissen, praktische Hürden und Befürchtungen von Mieterinnen und Mietern

Mietpreisbremse: Wissen, praktische Hürden und Befürchtungen von Mieterinnen und Mietern

In diesem Faktenblatt werden die Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung zur Mietpreisbremse dargestellt. 1.008 deutsche Mieterinnen und Mieter wurden zu ihrem Kenntnisstand über die Mietpreisbremse, die potentielle Inanspruchnahme der Rechte, mögliche Hürden in der Anwendung sowie Befürchtungen bei der Inanspruchnahme der Regelungen befragt. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Kenntnis der Regelungen insgesamt gering ist. Auch existieren Hürden, die

Zur Beseitigung von Hürden für Mieterinnen und Mieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte ist durch das Mietrechtanpassungsgesetz vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2648), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, eine Regelung geschaffen worden, die Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, Mieterinnen und Mieter vor Abgabe der Vertragserklärung Auskunft über die Höhe der Vormiete und durchgeführte Modernisierungen zu erteilen (§ 556g Absatz 1a BGB). Dies gilt in den Fällen, in denen eine von § 556d Absatz 1 BGB abweichende Miete gefordert wird.

Titel der Broschüre

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