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Virtuelle Hauptversamlung

Rede von Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften am 12. Mai 2022 im Deutschen Bundestag

Rede


ES GILT DAS GESPROCHENE WORT

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!

„Digitalisierung des Rechtswesens“, „Digitalisierung des Gesellschaftsrechts“, das klingt alles wahnsinnig abstrakt, das klingt nach lebensfernen Angelegenheiten; aber genau das Gegenteil ist der Fall.

Es geht in dieser Legislaturperiode bei diesen Stichworten um den Zugang zum Recht. Es geht darum, den Menschen ihre Rechte einfacher zur Verfügung zu stellen, viele rechtsförmige Verfahren zu verbessern, und zwar - das ist mir ganz wichtig - ohne dass Substanz und Qualität des Rechts darunter leiden.

Wenn wir zum Beispiel ein zivilgerichtliches Onlineverfahren für kleine Forderungen einführen, dann sorgt das ganz praktisch dafür, dass man kleine Forderungen eben leichter und schneller durchsetzen kann.
Um ein anderes Beispiel zu nennen: Wir haben gerade einen Entwurf zur Ausweitung von Onlinebeurkundungsverfahren und Onlinebeglaubigungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorgelegt. Das macht demnächst zum Beispiel Onlinegründungen von Gesellschaften, auch bei Sachgründungen, leichter. Das ist nichts Abstraktes, sondern es führt ganz konkret dazu, dass wir Gründern und Start-ups das Leben leichter machen.

In diese Reihe gehört auch das, was wir heute beraten, nämlich einen weiteren Schritt zur dauerhaften Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Wir wollen nämlich die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung als dauerhafte Regelung im Aktienrecht verankern. Auch das heißt erst mal etwas ganz Praktisches. Das bedeutet nämlich, dass zum Beispiel Aktionäre, die in Hamburg wohnen, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen, nicht nach München reisen müssen, wo sonst die Hauptversammlung stattgefunden hätte. Eine solche Reise ist ein relativ großer Aufwand.

In der Pandemie gab es dabei quasi als Notnagel eine provisorische Lösung; das ging unter den Umständen auch nicht anders, weil die Hauptversammlung improvisiert war. Aber in der Praxis der Pandemie haben wir gelernt, dass dieses Format sehr gut angenommen worden ist. Die Zahl der Anfragen hat sich sogar erhöht. Das Niveau der Antworten auf die Fragen ist besser geworden; die Teilnehmerzahlen sind gestiegen. Das sind ganz positive Erfahrungen, und deshalb wollen wir dieses Pandemieprovisorium jetzt auch auf ein dauerhaftes Fundament stellen.

Aber zur Wahrheit gehört dazu - nach dem Motto „Not kennt kein Gebot“ : Es gab bei dem Pandemieprovisorium eine ganze Reihe von Kompromissen - das muss man so ehrlich sagen - zulasten der Aktionärsrechte. Wenn wir vom Provisorium zu einem dauerhaften Fundament kommen wollen, dann müssen die Aktionärsrechte bei der dauerhaften Lösung uneingeschränkt erhalten werden. Deshalb stärkt unser Entwurf die Aktionärsdemokratie gegenüber dem Provisorium.

Mehr noch: Wir gehen sogar einen weiteren Schritt: Wir stärken die Aktionärsdemokratie; denn im virtuellen Format wird es auch Regeln geben, um die Information und die Auskunft durch den Vorstand, die Meinungsbildung, die Stellungnahmen vorzuverlagern - vor die eigentliche Hauptversammlung. Das ist auch im Sinne der Aktionäre, weil dann eine dynamischere und bessere Debatte möglich ist.

Das möchte ich an dieser Stelle auch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil es gelegentlich Kritik gibt: Aktionäre, das sind keine Bittsteller; das sind die Eigentümer eines Unternehmens. Das sind auch nicht nur irgendwelche reichen Menschen, sondern immer mehr junge Menschen sparen mit Aktien, mit Fondsanteilen, um etwas für ihre Altersvorsorge zu tun.

Insofern möchte ich mit dem Gedanken schließen: Wenn ein Fortschritt den Alltag vieler Menschen erleichtert, wenn er es ihnen erleichtert, ihre Rechte wahrzunehmen, dann sollten wir diesen Schritt tun. Deshalb werbe ich für die vorliegende Novelle zum Aktiengesetz.

‒ Es gilt das gesprochene Wort! ‒

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