Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer, falls es um diese Stunde noch welche geben sollte! Wir digitalisieren den Rechtsstaat und verlieren dabei keine Zeit. Auch hier gilt für die Koalition: Wir wollen mehr Fortschritt wagen.
Erste Gesetze sind schon in Kraft. Wir haben die virtuelle Hauptversammlung im Aktienrecht verstetigt. Wir haben Onlinegründungen von GmbHs ermöglicht. Auch Handelsregisteranmeldungen mittels Videokommunikation sind endlich möglich. Das sind große Fortschritte für die Digitalisierung in unserem Land, die vielen Bürgerinnen und Bürgern und auch Unternehmern das Leben leichter machen, und darum geht es, meine Damen und Herren.
Weiteres ist in Vorbereitung: Wir wollen die strafgerichtliche Hauptverhandlung technisch unterstützen. Wir entwickeln gemeinsam mit den Ländern und den Bundesgerichten ein bundeseinheitliches System für Videoverhandlungen. Wir haben begonnen, ein zivilgerichtliches Onlineverfahren als neue Verfahrensart bei Zivilansprüchen zu entwickeln. Und wir arbeiten an einer digitalen Rechtsantragsstelle, um Anliegen und Anträge bei Gerichten mit Digitalwerkzeugen für alle Beteiligten einfacher zu gestalten. Um diese und viele weitere Vorhaben für eine moderne Justiz voranzutreiben, werden wir auch einen Pakt für den digitalen Rechtsstaat auflegen. Darüber sind wir mit den Ländern im Gespräch.
Obwohl sich die Finanzlasten für den Bund erhöht haben - Sie alle kennen die Stichworte: Sondervermögen Bundeswehr, Entlastungspakete und höhere Zinslasten -, mobilisieren wir in den nächsten Jahren noch einmal 200 Millionen Euro, also ein Volumen, ähnlich groß wie beim letzten Pakt für den Rechtsstaat, weil wir wollen, dass die Justiz zukunftsfest ist, und das heißt: Sie muss digital sein.
Heute beraten wir also Gesetzentwürfe zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens. Das klingt technisch, das klingt abstrakt, wie meist in dieser Materie; es ist aber ein wichtiger Schritt, der vielen die Arbeit mit Recht und Gesetz erleichtern wird.
Ab dem kommenden Jahr sollen Gesetze und Verordnungen des Bundes elektronisch im Internet verkündet werden statt wie bisher in Papierform. Das Bundesamt für Justiz soll dafür eine eigene Plattform betreiben.
Das beschleunigt die Verkündung, ist natürlich vor allem nachhaltig und passt schon deshalb absolut in die Zeit. Kein Papier mehr, das ist ökologisch ein enormer Gewinn. Man kann es ziemlich genau sagen - wir haben es im Haus ausgerechnet -: Ein jährlicher Papierberg von 2,5 Kilometern Höhe fällt weg. Auch das ist Fortschritt, meine Damen und Herren.
Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt wird unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt und kann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden. Das wird für spürbar größere Transparenz sorgen für diejenigen, die sich beruflich mit Recht und Gesetz beschäftigen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf - darauf hat der Kollege Amthor natürlich zu Recht hingewiesen - ist gar nicht so strittig, er spricht für sich; aber er hat eine Voraussetzung, und die ist natürlich alles andere als selbstverständlich. Die Voraussetzung ist eine Änderung des Grundgesetzes. Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, wir werden im Verfahren gute Gespräche führen. Da wird auch nichts als selbstverständlich betrachtet; dafür haben wir ja das Gesetzgebungsverfahren. Ich glaube wirklich daran, dass wir hier die breiten Mehrheiten haben können; denn unsere geteilte Überzeugung ist doch: In dieser Zeit der Bewährung, in der unser Gemeinwesen gerade steht, wissen wir alle, dass unser Staat moderner, schneller und digitaler werden muss.
Herzlichen Dank.