Ich freue mich, hier bei Ihnen zu sein, bei den Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten!
… deren Gleichstellung mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beim Legal Privilege, das will ich gleich sagen, der Abgeordnete Marco Buschmann immer verfochten hat. Meiner Meinung nach sollte jede Beziehung von Anwalt und Mandant geschützt sein. Ich halte das Fehlen des Zeugnisverweigerungsrechts für Syndikusrechtsanwälte insgesamt für unzureichend begründet, auch wenn ich Verständnis für das Argument habe, dass die Effektivität der Strafverfolgung leiden könnte, wenn wir hier zu viele Freiräume schaffen.
Der Abgeordnete Buschmann hat die vollständige Gleichstellung der Syndikusanwälte mit den freiberuflich tätigen Anwälten verfochten; der Minister Buschmann wird weiter fechten – denn wenn ich eins liebe, ist es mit Argumenten ausgetragener Streit mit klugen Leuten um spannende Fragen! Ich habe mir jedenfalls nicht mit dem neuen Amt lauter neue Meinungen zugelegt. –
Internationale Megatrends besprechen Sie auf dieser Zusammenkunft – und bitten mich, einige rechtspolitische Antworten zu skizzieren. Das will ich tun.
Das größte Megathema, das uns gerade im Nacken sitzt, ist sicher Putins verbrecherischer Angriffskrieg – der ja ein militärischer, politischer und wirtschaftlicher Angriff des Neoautoritarismus auf die liberale Ordnung insgesamt ist; und insofern ist er auch Teil eines traurigen Megatrends.
Und wir haben Antworten des Rechts darauf. Völkerstrafrechtlich wird auf allen Ebenen ermittelt; wir haben hier bei uns den Generalbundesanwalt für diese Aufgabe soeben mit neuem Personal gestärkt. Wir werden die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen zur Verantwortung ziehen – sie dürfen sich nirgendwo sicher fühlen, erst recht nicht in Deutschland!
Wir stehen natürlich energie- und wirtschaftspolitisch unter einem Druck, der viele auch rechtliche Fragen aufwirft. Wir sind zu Schritten gezwungen, die wir uns bis vor Monaten nicht vorstellen konnten – Stichwort etwa die Verstaatlichung von Energieversorgern. Das alles sind Optionen geworden, weil wir Verwerfungen mit unabsehbaren Folgen verhindern müssen – und weil wir diese riesige Aufgabe anpacken: die riesige Aufgabe, eine Volkswirtschaft wie die deutsche aus den Abhängigkeiten heraus zu manövrieren, in die sie jahrzehntelang hineinmanövriert worden ist – oder sich hineinmanövriert hat. Ich denke, die Bereitschaft zu Veränderung und zu schnellem Handeln ist da – in der Regierung und auch überall im Land.
In meinem Haus sind wir etwa sofort die Planungsbeschleunigung für die Infrastrukturvorhaben zur Energieunabhängigkeit angegangen und haben gerade ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf den Weg gebracht: damit die Genehmigungsverfahren für die nun zentralen Großprojekte wie Windkraftanlagen, LNG-Terminals oder Stromtrassen bei den Verwaltungsgerichten schneller werden. Die Fahrt, die wir jetzt hier aufnehmen, muss dann übrigens auch für andere Infrastrukturprojekte und Planungsprozesse in diesem Land Vorbild werden! –
Man muss dieses große und heikle Umsteuern allerdings klug managen – was wir versuchen: für die privaten Haushalte und für die Unternehmen Härten soweit es geht abfedern und trotzdem Anreize für Wandel nicht ersticken! Wir können nicht alle Belastungen ausgleichen – aber wir haben Entlastungen von jetzt insgesamt 100 Milliarden Euro beschlossen.
Entlasten soll auch, was wir für Unternehmen jetzt im Insolvenzrecht schnell tun: Wir führen eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung ein. Eine Überschuldung kommt ja nach geltendem Recht in Betracht, wenn der Fortbestand eines Unternehmens über einen Zeitraum von einem Jahr nicht mehr überwiegend wahrscheinlich ist. Bei den derzeitigen Marktverhältnissen und unsicheren Entwicklungen ist eine solche Prognose auch für gesunde Unternehmen schwer zu geben. Dieser Zeitraum soll daher auf vier Monate verkürzt werden. Von der Änderung werden Unternehmen profitieren, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind. Sie sollen Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können.
Auch im Restrukturierungs- und Schutzschirmverfahren passen wir die Fristen an. Wir gehen hier bewusst sehr gezielt vor, denn in einer Marktwirtschaft hat das Insolvenzrecht eine wichtige Ordnungsfunktion.
Dieser Druck, dem wir jetzt ausgesetzt sind, ist aber auch eine Chance. Und das ist keine Phrase. Dieses Land kann sich im globalen Wettbewerb jetzt neu und zukunftsfähig aufstellen.
Wir wollen diesen Prozess klug begleiten und ermöglichen: Christian Lindner und ich haben im Sommer Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt. Wir wollen Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen machen. Deshalb verbessern wir den Zugang zum Kapitalmarkt und erleichtern die Aufnahme von Eigenkapital. Davon werden auch kleinere und mittlere Unternehmen profitieren. Wir haben vieles vor, was zusammen große Wirkung entfalten wird: Wir schaffen finanzmarktrechtliche Erleichterungen, entwickeln das Gesellschaftsrecht fort und verbessern die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Wir heben enge Verlustverrechnungsbegrenzungen auf und vereinfachen zugleich die Veranlagung. Wir setzen wichtige Impulse, um die Aktienkultur zu stärken. Wir wollen einen Freibetrag schaffen für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Aktienfonds im Privatvermögen. Und das digitale Zeitalter werden wir auch für Aktien anbrechen lassen. Das Gesetz über elektronische Wertpapiere soll auch auf Aktien erweitert werden. Die e-Aktie kommt.
Wir werden weiter alles daransetzen, hier für unsere Volkswirtschaft so entschlossen wie umsichtig einen Wandel zu gestalten und zu flankieren, an dem alle mittun müssen!
Ein anderer Megatrend, bei dem ich jetzt etwas verweile, ist die Regulierung unternehmerischer Tätigkeit – gelegentlich zu Ihrem Leidwesen. Sie werden einem Liberalen glauben, dass er hier auf Ihrer Seite steht. Handeln in verantwortlicher Freiheit: Das ist das, was Liberale schützen und ermöglichen wollen, weil es erstens jedem Menschen und auch jedem Unternehmer grundrechtlich zusteht – und weil zweitens nur so gutes Neues entsteht. Ohne Freiheit gibt es keine Innovation.
Ich sehe auch, dass Sie über neue Regeln nicht einfach nur stöhnen, sondern darauf hinweisen, dass Sie ja innerhalb Ihrer Unternehmen für Neuerungen gerade werben und sensibilisieren wollen; aber dafür darf es nicht zu viel und es darf auch nicht widersprüchlich sein, was bei Ihnen ankommt. Da bin ich ganz bei Ihnen. Und ich weiß auch: Gerade für Inhouse-Juristen in KMU ohne riesige Rechtsabteilungen ist das oft nicht leicht.
Hier gibt es natürlich einiges, was Sie zur Zeit interessiert und wohl auch gelegentlich beunruhigt. Ich will ein paar Punkte oder Baustellen nennen.
Erstens die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – die Corporate Sustainability Reporting Directive, oder kurz CSRD. Die CSRD betrifft zwar in erster Linie die Unternehmens-Berichterstattung. Es ist jedoch anzunehmen, dass auch Unternehmensjuristen viele Berührungspunkte mit der CSRD haben werden.
Was ändert sich durch die CSRD? Auch schon heute müssen eine Reihe von Unternehmen eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung abgeben. Durch die CSRD werden viel mehr Unternehmen zu Nachhaltigkeits-Aspekten berichten müssen. Nach der EU-Kommission wird sich die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen auf etwa 49.000 vervielfachen. Die Berichtspflicht wird sich auf die Bereiche Umwelt, soziale Belange und Governance erstrecken. Die Berichtsinhalte werden deutlich detaillierter geregelt und durch verbindliche Standards vorgegeben.
Warum ist das wichtig für Unternehmensjuristen? Während der Einführungsphase werden sich zahlreiche juristische und organisationsrechtliche Fragen zu Berichtspflichten und Berichtsumfang, auch zu erforderlichen internen Prozessen stellen. Die zukünftige Berichterstattung der Unternehmen und Konzerne wird auch ausführliche Erläuterungen zu Organisations-, Überwachungs- und Governance-Themen erfordern, die gesammelt, bewertet und schließlich strukturiert dargestellt werden müssen. Die Nachhaltigkeits-Berichterstattung wird zudem Gegenstand der Abschlussprüfung werden. Auch insoweit werden sich neue Fragen bei der Abstimmung des Prüfungsauftrags ergeben.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich im Juni dieses Jahres auf den Inhalt der CSRD geeinigt. Eine formale Veröffentlichung der CSRD im Europäischen Amtsblatt soll noch in diesem Jahr erfolgen. Danach hat die Bundesregierung 18 Monate Zeit für die Umsetzung der CSRD ins nationale Recht. Die ersten Unternehmen werden für Geschäftsjahre berichten müssen, die in 2024 beginnen.
Wir werden das mit großer Sensibilität für mögliche Überlastungen der Unternehmen umsetzen, versprochen!
Zweitens: Geldwäsche. Da beschäftigen wir uns gerade – federführend ist das Finanzministerium – mit dem Gesetzgebungspaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das die Europäische Kommission im Juli 2021 vorgestellt hat. Es geht unter anderem um den Vorschlag einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und um eine Reihe unmittelbar geltender Vorschriften etwa für die Bereiche Kundensorgfaltspflichten, Meldepflichten und wirtschaftlich Berechtigte.
Bedeutung hat das Paket vor allem für Ihre Beratung Ihrer Arbeitgeber, denn die Verpflichtungen werden sich deutlich verändern. Kundensorgfaltspflichten oder die Pflicht zur Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten sind dann in einer europäischen Verordnung geregelt und nicht mehr durch das nationale Geldwäschegesetz. Für europaweit tätige Unternehmen hat das den großen Vorteil, dass einheitliche Anforderungen in allen Ländern der europäischen Union gelten. Es bedeutet allerdings auch, dass die zwar nicht übermäßig geliebten aber mittlerweile eingespielten Vorschriften des Geldwäschegesetzes keine Anwendung mehr finden. Das wird anfangs einen erhöhten Beratungsbedarf auslösen.
Drittens: Der Hinweisgeberschutz. Der Gesetzentwurf ist heute Abend in erster Lesung im Deutschen Bundestag und geht dann von dort in die Ausschüsse.
Die letzte Bundesregierung hat hier europäisches Recht nicht umgesetzt; wir holen das jetzt nach. Wir müssen es tun. Die Umsetzungsfrist ist bereits verstrichen.
Es hat ja seinen guten Sinn, Beschäftigte in Unternehmen und Behörden vor Benachteiligungen zu schützen, die ihnen wegen der Meldung von Rechtsverstößen oder missbräuchlichem Verhalten drohen. Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen derartiges oft als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden.
Und das wiederum ist im wohlverstandenen Interesse aller – auch der Unternehmen und Behörden selbst. Durch frühes Einschreiten intern lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Niemandem ist geholfen, wenn Probleme unter den Teppich gekehrt werden. Das Gesetz ist deshalb auch ein Unternehmensschutz-Gesetz: Hinweisgeberschutz ist Selbstschutz – ein Baustein in einer positiven Fehlerkultur. Viele Unternehmen haben das auch längst erkannt und bereits längst Hinweisgebersysteme eingerichtet.
Die europäische Richtlinie verpflichtet dazu, bei Unternehmen ab 50 Beschäftigten solche Systeme einzuführen. Bei der Umsetzung dieser Vorgabe haben wir darauf geachtet, die Belastungen für die Wirtschaft, gerade für kleine und mittlere Unternehmen, so gering wie möglich zu halten und alle Spielräume zu nutzen, die die Richtlinie aus unserer Sicht bietet.
Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten müssen nicht jeweils eine eigene Meldestelle einrichten. Sie können sich entscheiden, mit anderen Unternehmen zusammen eine gemeinsame Meldestelle zu betreiben. Und Unternehmen können auch Dritte als interne Meldestellen beauftragen – etwa eine Anwaltskanzlei. Oder die Meldestelle kann innerhalb eines Konzerns bei der Konzernmutter angesiedelt werden.
Es geht hier nirgendwo um die Förderung von Denunziantentum. Wer gravierende Missstände und Rechtsverstöße meldet, ist kein Denunziant. Noch wichtiger: Es wird ja dem Unternehmer berichtet! Es geht ja gerade darum, dass die Dinge intern geregelt werden und nicht sofort bei der Presse oder der Staatsanwaltschaft landen.
Und wer andererseits vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen meldet, wird durch das Gesetz eben auch nicht geschützt – sondern muss ausdrücklich mit Schadensersatzansprüchen und Sanktionen rechnen.
Dass wir bei der Umsetzung europäischer Regulierungsvorgaben sehr behutsam vorgehen, gilt übrigens auch für die Umsetzung der EU-Verbandsklage-Richtlinie, die wir gerade auf den Weg gebracht haben. Mit Blick auf die noch laufende Abstimmung des Referentenentwurfs innerhalb der Bundesregierung will ich an dieser Stelle nicht vorzeitig Details referieren. Nur dies: Wir wollen denkbare Belastungen für Unternehmen mildern und einen fairen und ausgewogenen Rechtsrahmen dafür schaffen, dass Streitigkeiten über Verbraucheransprüche einfacher geklärt werden können und Unternehmen schneller Rechtssicherheit erhalten. Nicht mehr, und nicht weniger.
Wir haben, was den Abbau von Regulierung überhaupt betrifft, in dieser Legislaturperiode einiges vor. Und dabei – beim Abbau von Bürokratie – werden uns jetzt im eigenen Haus unabhängige Experten zusätzlich auf die Finger sehen. Denn Bürokratieabbau und gute Rechtssetzung sind jetzt vom Kanzleramt zu uns gekommen, ins Bundesjustizministerium, also ins Zentrum der Rechtsetzung der Bundesregierung.
Wir haben dort jetzt den unabhängigen Normenkontrollrat unter dem Vorsitz des Familienunternehmers Lutz Goebel. Der wird mit seinem Rat darauf achten, dass entstehende Gesetze nicht unbeabsichtigt die Grundlagen dessen schwächen, was wir mit guten Regeln gerade stärken wollen: freies menschliches Handeln als Quelle von Ideen und Innovation!
Gutes Recht muss vor allem praxistauglich und wirksam sein, der finanzielle und zeitliche Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und auch für die Verwaltung selbst muss so gering wie möglich ausfallen. Lutz Goebel weiß als Unternehmer um die Bedeutung von Bürokratieabbau und klaren Regeln – und wie man dem Gewicht gibt. Ich bin, wir sind, sehr froh, dass wir den Normenkontrollrat bei uns haben.
Dritter Megatrend: Digitalisierung und Legal Tech.
Unsere rechtspolitische Antwort hier ist in dieser Legislaturperiode ein echter Schub in der Digitalisierung der Justiz und des Gesellschaftsrechts. Wir wollen das Recht auf die Höhe der gesellschaftlichen Kommunikationswirklichkeit bringen. Es geht darum, den Menschen ihre Rechte einfacher zur Verfügung zu stellen, viele rechtsförmige Verfahren zu verbessern, und zwar – das ist mir ganz wichtig – ohne dass Substanz und Qualität des Rechts darunter leiden.
Ich kann heute nicht auf jeden Punkt eingehen, den wir uns für die Digitalisierung der Justiz vorgenommen haben – es sind viele. Wir arbeiten etwa an einem neuen zivilgerichtlichen Onlineverfahren für regelmäßig auftretende, gleich gelagerte Ansprüche, damit wir alle schneller und leichter zu unserem Recht kommen; oder an einer digitalen Rechtsantragsstelle, um Anliegen und Anträge bei Gerichten mit Digitalwerkzeugen für alle Beteiligten einfacher zu gestalten; oder an Regeln für Online-Verhandlungen im Zivilprozess, die ihnen hoffentlich viele Reisen ersparen werden.
Wir werden all das auch mit einem eigenen Pakt für den digitalen Rechtsstaat mit den Ländern vorantreiben – die Verhandlungen darüber laufen.
Was die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts betrifft, sind erste Gesetze schon in Kraft. Wir haben Online-Gründungen von GmbHs ermöglicht. Auch Handelsregisteranmeldungen mittels Videokommunikation sind endlich möglich. Das sind hoffentlich Erleichterungen, die sie in ihrem Alltag als Unternehmensjuristen spüren werden.
Und wir haben die virtuelle Hauptversammlung im Aktienrecht eingeführt – auch das eine Erleichterung und ein weiteres mögliches Format für die Hauptversammlung.
In der Erweiterung solcher Entscheidungsmöglichkeiten sehe ich auch eine zentrale Aufgabe des Rechts.
So wie Sie in den Unternehmen öffnet sich endlich auch die Rechtspolitik all diesen Innovationsprozessen – und treibt sie voran. Wir haben in meinem Haus jetzt eine eigene Abteilung für den digitalen Fortschritt, auch mit Blick auf Legal Tech.
Die Digitalisierung der Justiz, des Gesellschaftsrechts und überhaupt rechtsförmiger Verfahren bedeutet einen Gewinn für den Rechtsstaat, den man gar nicht überschätzen kann. Denn all diese Vorhaben machen Recht zugänglicher, machen erreichbarer, was jeder Bürgerin und jedem Bürger zusteht.
Es geht auch nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger im beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld digital immer auf der Höhe der Zeit sein sollen und müssen – der Staat selbst da aber hinterherhinkt und diesem Anspruch in keiner Weise genügt.
Der Staat muss in einer Weise den Bürgern gegenübertreten, die zum 21. Jahrhundert passt. Nur so wird er dauerhaft Vertrauen und Akzeptanz finden.
Und auf Vertrauen und Akzeptanz von innen ist unsere Ordnung – um den Bogen zurück zum Beginn zu schlagen – in diesen Zeiten dringend angewiesen. Der Megatrend der neoautoritären Bedrohung der liberalen Ordnung von außen wird so schnell nicht enden – auch wenn, da will ich dennoch optimistisch enden, wir vor der konkreten Herausforderung durch Russland bestehen werden.
Wir haben erstens – als Volkswirtschaft, als Staat – die Ideen und die Kraft, uns jetzt unabhängiger zu machen und uns neu aufzustellen.
Und zweitens: Es gibt Zeichen, dass Putins Russland an Kraft verliert in dieser Auseinandersetzung. Die Sanktionen wirken. Es gibt zunehmend Absetzbewegungen von seinem System, in der russischen Gesellschaft und Kultur, aber auch in der politischen Klasse des Landes: Dutzende Lokalpolitiker haben gerade seinen Rücktritt gefordert.
Die Geschichte geht weiter – und ich bin sicher, dass Freiheit und Recht, dass die liberale Ordnung, indem sie durch Offenheit und Wettbewerb Fortschritt ermöglicht, die Oberhand behalten wird!
Vielen Dank und eine gute Tagung Ihnen!