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30 Jahre Freiheit für die gleichgeschlechtliche Liebe

Seit dem Kaiserreich stellte in Deutschland der § 175 StGB die gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Männern unter Strafe. Erst vor 30 Jahren fand dieses bedrückende Kapitel mit der Abschaffung dieses Paragrafen ein Ende.

Bundesministerium der Justiz

bis Uhr
, Präsenz

Regenbogen auf Asphalt, Person läuft darüber
Quelle: Getty Images / Maxvis

Am 11. März 2024 laden das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ab 18:30 Uhr zu der Veranstaltung „30 Jahre Abschaffung § 175 StGB“ ins BMJ ein.

Den 30. Jahrestag des Bundestagsbeschlusses vom 10. März 1994 nehmen wir zum Anlass, um mit der Veranstaltung Positionen zum Thema aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft auszutauschen. Mit unseren Gästen möchten wir über die Beendigung von 123 Jahren rechtlicher Repression und deren Bedeutung für Rehabilitierung und Anti-Diskriminierung sprechen. Dabei wollen wir mit damaligen Protagonisten, Wegbereitern und Zeitzeugen diskutieren, welche Entwicklungen in Ost- und Westdeutschland zur Abschaffung des § 175 StGB geführt haben.

Wir freuen uns, Sie bei dieser Veranstaltung zu begrüßen.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

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