Navigation und Service

Pressestatement § 184b StGB

Video

Die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten ist eine schwere Straftat. Sie kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Das ist richtig und wird sich auch nicht ändern. Allerdings hat die Änderung des unteren Strafrahmens im Jahr 2021 zu zahlreichen Problemen in der Strafverfolgungspraxis geführt. Die Bundesregierung hat am 7. Februar 2024 den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte beschlossen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz