Transkript
Wir wollen Ihnen nun kurz allgemeine Informationen zum Ministerium und seiner Arbeit geben.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist innerhalb der Bundesregierung hauptverantwortlich für besonders traditionsreiche Bereiche des Rechts, die vielfach einen unmittelbaren Bezug haben zum Alltag der Menschen. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.
Das BMJ ist in erster Linie Gesetzgebungsministerium. Aufgabe des BMJ ist es, Gesetzgebungsvorhaben des Bundes in den genannten Rechtsgebieten durch Entwürfe vorzubereiten und zu begleiten. Das BMJ setzt Regeln also nicht durch; es entscheidet auch nicht über deren Auslegung. Vielmehr wirkt es daran mit, die geltenden Regeln – im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Rechts – durch Gesetzgebung fortzuentwickeln.
Zudem prüft das BMJ die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen Bundesministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht Erst dann werden die Entwürfe von der Regierung beschlossen. Die Prüfung schließt unter anderem die Verwendung einer einheitlichen, möglichst klaren Rechtssprache ein. Außerdem ist die Prüfung auf die Frage gerichtet, ob ein Entwurf mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wegen dieser Aufgabe wird das BMJ teilweise auch als „Verfassungsministerium“ oder als „Notariat der Bundesregierung“ bezeichnet.
An der Spitze des Ministeriums steht der Bundesminister bzw. Bundesministerin der Justiz. Er bzw. sie wirkt als Mitglied des Kabinetts an den Entscheidungen der Bundesregierung mit und trägt die politische Verantwortung für das Ministerium. Zur Unterstützung stehen dem Minister Staatssekretäre zur Seite. Der Parlamentarische Staatssekretär pflegt insbesondere die Verbindung zum Bundestag, zum Bundesrat und zu den politischen Parteien. Die Staatssekretäre vertreten den Minister bzw. die Ministerin als Leiter bzw. Leiterin des Ministeriums nach innen und außen.
Das Ministerium gliedert sich in verschiedene Abteilungen, die wiederum in Unterabteilungen und Referate aufgeteilt sind. In einer Abteilung werden jeweils sachlich zusammengehörige Aufgaben wahrgenommen. So gibt es zum Beispiel eine Abteilung für Rechtspflege und eine Abteilung für Strafrecht.
Die Abteilungsleitung ist nach dem Minister und den Staatssekretären für die Aufgaben ihrer Abteilung die oberste fachliche Entscheidungsinstanz. Sie überwacht und koordiniert die Arbeiten innerhalb der Abteilung und sichert die wechselseitige Information zwischen Minister, Staatssekretärsebene und Abteilung.