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„Nur wenn eine Frau frei ist, für sich selbst zu entscheiden und das Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten, kann es eine echte Gleichberechtigung geben. Der erste Gesetzentwurf, den ich als Justizminister vorgelegt habe, war der zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch. Diese Änderung im Strafgesetzbuch leistet einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung für Frauen in unserem Land.“

Quelle: Dr. Marco Buschmann Bundesminister der Justiz Datum:

„Wir müssen weiter daran arbeiten, eine echte Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu erreichen. Dabei ist mir die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts aller Menschen, aber insbesondere von Frauen, ein wichtiges Thema. Denn nur wenn eine Frau frei ist, für sich selbst zu entscheiden und das Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten, kann es eine echte Gleichberechtigung geben. Wir wollen den Menschen Freiheitsräume eröffnen und trauen ihnen Verantwortung zu.

Der erste Gesetzentwurf, den ich als Justizminister vorgelegt habe, war der zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch. Damit werden wir ratsuchenden Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen die bestmögliche Information auch außerhalb eines persönlichen Beratungsgesprächs ermöglichen. Die Situation für Frauen, die in dieser Lage Rat suchen, ist schwer genug – wir dürfen sie nicht noch erschweren. Diese Änderung im Strafgesetzbuch leistet einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung für Frauen in unserem Land.“


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