„Anfeindungen, Übergriffe und Straftaten gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen sind bittere Realität. Wir müssen den Schutz vor Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität in unserer Rechtsordnung stärker sichtbar machen. Deshalb wollen wir ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufnehmen.“
Quelle:Dr. Marco BuschmannBundesminister der JustizDatum:
„Anfeindungen, Übergriffe und Straftaten gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen sind bittere Realität.
Das Versprechen von Freiheit und Sicherheit muss für alle Menschen gelten. Wo dies in Frage gestellt wird, steht unser Zusammenhalt als Gesellschaft auf dem Spiel. Wir müssen den Schutz vor Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität in unserer Rechtsordnung stärker sichtbar machen. Deshalb wollen wir ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufnehmen.
Wir brauchen außerdem mehr Sensibilität für LSBTI-Straftaten und müssen deren Ausmaß besser sichtbar machen, um wirksamer dagegen vorgehen zu können. Die Polizei soll deshalb geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Straftaten bundesweit einheitlich erfassen.
Straftaten, die sich gegen die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität von Menschen richten, sind besonders niederträchtig. Wir werden dafür sorgen, dass solche Motive ausdrücklich als Grund für eine Strafverschärfung in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.“
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