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Thema: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zur KI-Verordnung

„Künstliche Intelligenz ist die Schlüsseltechnologie für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Damit Europa KI-Pionier sein kann, braucht es innovationsfördernde und klare Rahmenbedingungen. Mit der europäischen KI-Verordnung machen wir den Weg frei für einen sicheren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, der Innovationen fördert und gleichzeitig Risiken in der Anwendung angemessen adressiert.”

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„Künstliche Intelligenz ist die Schlüsseltechnologie für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Damit Europa KI-Pionier sein kann, braucht es innovationsfördernde und klare Rahmenbedingungen. Mit der europäischen KI-Verordnung machen wir den Weg frei für einen sicheren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, der Innovationen fördert und gleichzeitig Risiken in der Anwendung angemessen adressiert. International ist dies der erste Rechtsakt mit diesem Anspruch, der zeitnah Wirklichkeit werden soll. Die europaweite und erstmalige Regelung der KI-gestützten biometrischen Fernidentifizierung ist ein wichtiger Erfolg für den Grundrechtsschutz.

Europa befindet sich in einem globalen Systemwettbewerb. Klar ist: Den Missbrauch von KI-Anwendungen zur Destabilisierung unserer Demokratien müssen wir verhindern. Ebenso muss der Schutz der Grundrechte gewährleistet sein. Gleichzeitig brauchen Wissenschaft und Wirtschaft Freiraum für Innovationen. Diese Balance war mir bei den Verhandlungen besonders wichtig - und der nun gefundene Kompromiss schafft den Balanceakt zwischen Innovation und Risikoschutz mit einem verlässlichen Rechtsrahmen.

Mit der Verabschiedung der KI-Verordnung endet dieser Balanceakt aber nicht. Künstliche Intelligenz entwickelt sich dynamisch fort. Die Anwendung der Verordnung werden wir deshalb engmaschig beobachten und fortwährend evaluieren, um die Balance zwischen Innovation und Risikoschutz zu sichern.”

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