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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, anlässlich der 1. Lesung zum GE Weitere Digitalisierung der Justiz heute im Deutschen Bundestag:

„Digitalisierung heißt Modernisierungsschub. Das gilt auch für die Justiz. Wir haben bei der Digitalisierung der Justiz bereits viele Fortschritte gemacht. Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz wollen wir den nächsten Schritt gehen und die Kommunikations- und Verwaltungsprozesse weiter optimieren.“

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„Digitalisierung heißt Modernisierungsschub. Das gilt auch für die Justiz. Wir haben bei der Digitalisierung der Justiz bereits viele Fortschritte gemacht. Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz wollen wir den nächsten Schritt gehen und die Kommunikations- und Verwaltungsprozesse weiter optimieren. Ein Beispiel: Bürger, die eine Strafanzeige über eine Internetwache stellen, können den Strafantrag gleich digital ausfüllen. Die digitale Kommunikation zwischen Mandanten, Anwälten und Gerichten wird ebenfalls verbessert. Das zeigt: Dieses Digitalisierungsprojekt ist Win-Win für Bürger und Justiz.“

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