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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, zu Quick Freeze:

„Es war höchste Zeit. Das Quick Freeze Verfahren kommt. Darauf haben wir uns jetzt geeinigt. Das ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland.“

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„Es war höchste Zeit. Das Quick Freeze Verfahren kommt. Darauf haben wir uns jetzt geeinigt. Das ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland.

Für Quick Freeze statt anlassloser Vorratsdatenspeicherung habe ich seit vielen Monaten gekämpft. Denn wenn der Staat alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt und ihre Kommunikationsdaten anlasslos speichern lässt, ändern Menschen ihr Verhalten in der Kommunikation und im Netz. Niemand fühlt sich mehr richtig frei - das ist nicht zu rechtfertigen und verstößt gegen unsere Grundrechte, wie mehrfach höchstrichterlich festgestellt wurde.

Unsere Verständigung nun ist aber auch ein Meilenstein für die effektive Strafverfolgung. Durch das wiederholte Scheitern der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung vor höchsten Gerichten fehlten unseren Ermittlerinnen und Ermittlern jahrelang wichtige Befugnisse. Die bisherige allgemeine Vorratsdatenspeicherung konnte nicht angewandt werden, weil sie rechtswidrig ist. Wir geben den Ermittlungsbehörden jetzt ein neues und grundrechtsschonendes Instrument an die Hand. Sie können dann bei einem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen. So schaffen wir Rechtssicherheit, schließen Sicherheitslücken und stärken zugleich digitale Bürgerrechte.

Wir haben uns außerdem darauf verständigt, dass wir nun die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse schaffen werden. Dann können die Landesregierungen selbst entscheiden, ob sie von diesem Instrument auch weiterhin Gebrauch machen wollen. Zu den übrigen Mietrechtsvorhaben, insbesondere der Absenkung der Kappungsgrenze und den Modifikationen der Mietspiegel, besteht vor dem Hintergrund der rasant gestiegenen Bau-, Reparatur- und Refinanzierungskosten zwischen den Koalitionspartnern noch Diskussionsbedarf.“

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