Navigation und Service

Zitat

Zitat

Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, zum Beschluss des Selbstbestimmungsgesetzes durch den Bundestag:

„Der Deutsche Bundestag hat heute einen wohlabgewogenen Beschluss gefasst: Das in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz wird abgeschafft; an seine Stelle tritt das Selbstbestimmungsgesetz. Im Jubiläumsjahr des Grundgesetzes ist das stimmig. Bislang behandelt unser Staat transgeschlechtliche Menschen wie Kranke, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen. Mit dem Grundrecht auf Achtung der geschlechtlichen Identität war und ist dieser Rechtszustand schwer in Einklang zu bringen. Das Selbstbestimmungsgesetz entspricht dem Geist unserer Verfassung besser. Es steht auch im Einklang mit der Rechtsentwicklung in anderen Staaten: Viele Länder haben bereits ähnliche Regeln. Zugleich betone ich nochmals: Die überfällige Besserstellung von transgeschlechtlichen Menschen wird nicht zu Lasten anderer gehen. Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben gewahrt - so wie es in einer liberalen Rechtsordnung selbstverständlich ist. Es gibt zahlreiche Vorkehrungen gegen Möglichkeiten des Missbrauchs - und seien sie noch so fernliegend. Das Selbstbestimmungsgesetz nimmt die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick. Und es wird sich mit diesem Gesetz sehr viel weniger ändern, als manche meinen.“

Datum:

„Der Deutsche Bundestag hat heute einen wohlabgewogenen Beschluss gefasst: Das in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz wird abgeschafft; an seine Stelle tritt das Selbstbestimmungsgesetz. Im Jubiläumsjahr des Grundgesetzes ist das stimmig. Bislang behandelt unser Staat transgeschlechtliche Menschen wie Kranke, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen. Mit dem Grundrecht auf Achtung der geschlechtlichen Identität war und ist dieser Rechtszustand schwer in Einklang zu bringen. Das Selbstbestimmungsgesetz entspricht dem Geist unserer Verfassung besser. Es steht auch im Einklang mit der Rechtsentwicklung in anderen Staaten: Viele Länder haben bereits ähnliche Regeln. Zugleich betone ich nochmals: Die überfällige Besserstellung von transgeschlechtlichen Menschen wird nicht zu Lasten anderer gehen. Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben gewahrt - so wie es in einer liberalen Rechtsordnung selbstverständlich ist. Es gibt zahlreiche Vorkehrungen gegen Möglichkeiten des Missbrauchs - und seien sie noch so fernliegend. Das Selbstbestimmungsgesetz nimmt die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick. Und es wird sich mit diesem Gesetz sehr viel weniger ändern, als manche meinen.“

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz