Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, anlässlich des 75. Geburtstages des Bundesgesetzblattes:
„Unser Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Verkündet wurde es als erstes Gesetz der Bundesrepublik überhaupt in der allerersten Ausgabe des Bundesgesetzblattes. Was einst auf Papier und mit gebundenen Ausgaben begann, ist seit dem letzten Jahr digital. Das elektronische Bundesgesetzblatt ist seitdem die einzig verbindliche Fassung von Gesetzen und Verordnungen. Das spart nicht nur jährlich einen Papierberg von bis zu 2,5 Kilometern, sondern schafft auch noch mehr Transparenz.“
Datum:
„Unser Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Verkündet wurde es als erstes Gesetz der Bundesrepublik überhaupt in der allerersten Ausgabe des Bundesgesetzblattes. Seit diesem Tag ist das Bundesgesetzblatt das offizielle Verkündungsorgan in Deutschland, in dem alle Gesetze und Verordnungen bekannt gemacht werden. Es erfüllt damit eine wesentliche Rolle in unserem Rechtsstaat: Jeder hat die Gelegenheit, sich über neue Gesetzgebung zu informieren - noch bevor sie Gültigkeit beansprucht. Denn erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt können Gesetze und Verordnungen in Kraft treten.
Was einst auf Papier und mit gebundenen Ausgaben begann, ist seit dem letzten Jahr digital. Das elektronische Bundesgesetzblatt ist seitdem die einzig verbindliche Fassung von Gesetzen und Verordnungen. Das spart nicht nur jährlich einen Papierberg von bis zu 2,5 Kilometern, sondern schafft auch noch mehr Transparenz: Die Bürgerinnen und Bürgern können das Bundesgesetzblatt online einsehen, ohne Einschränkungen speichern und es weiterverwenden.“
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