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Thema: Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, aus Anlass der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

„Auch beim Gang zum Notar heißt es zukünftig: Weniger Papierkram und mehr Digitalisierung. Denn wir digitalisieren das Beurkundungsverfahren weiter. Bei der Video-Beurkundung läuft das Verfahren schon jetzt vollständig digital.“

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„Auch beim Gang zum Notar heißt es zukünftig: Weniger Papierkram und mehr Digitalisierung. Denn wir digitalisieren das Beurkundungsverfahren weiter. Bei der Video-Beurkundung läuft das Verfahren schon jetzt vollständig digital. Das werden wir nun auch für die Beurkundung in Anwesenheit der Beteiligten vor dem Notar ermöglichen. Ob Immobilienkauf, Schenkung oder Ehevertrag - bislang nehmen Notarinnen und Notare Niederschriften in Papier auf, auf dem auch die Beteiligten unterschreiben. Die Verwahrung der Urkunden und zunehmend auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte läuft aber bereits elektronisch ab. Das ist eine Quelle für lästige Medienbrüche. Deshalb ist es wichtig, auch den ersten Schritt zu digitalisieren. Die abschließende qualifizierte elektronische Signatur des Notars macht die elektronische Niederschrift zudem sicher. Wir ermöglichen es so den Notaren, noch moderner, effizienter und digitaler zu arbeiten."

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Präsenzbeurkundung bald digital möglich!

Notare können zukünftig noch moderner, effizienter und digitaler arbeiten. Zum Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung spricht Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vor dem Deutschen Bundestag in Erster Lesung.

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