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Thema: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zur Ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut im Deutschen Bundestag

"Noch heute befinden sich viele damals entzogene Kulturgüter nicht im Besitz ihrer Eigentümer. Vielfach ist ihr Verbleib ungeklärt. Mitunter scheitert die Durchsetzung bestehender Herausgabeansprüche aber auch an rechtlichen Hürden. Unser Gesetzentwurf soll die Lage der Eigentümerinnen und Eigentümer verbessern: Bestehende Herausgabeansprüche sollen einfacher durchgesetzt werden können.“

Datum:

„Hundertausendfach sind Kulturgütern in Nazi-Deutschland ihren Eigentümerinnen und Eigentümern entzogen worden. Auch das war Teil der Politik der Entrechtung und Vernichtung, die das nationalsozialistische Regime betrieben hat. Insbesondere Jüdinnen und Juden waren es, die von den Nazis so um ihren Besitz gebracht und ihrer Lebensgrundlage beraubt wurden. Noch heute befinden sich viele damals entzogene Kulturgüter nicht im Besitz ihrer Eigentümer. Vielfach ist ihr Verbleib ungeklärt. Mitunter scheitert die Durchsetzung bestehender Herausgabeansprüche aber auch an rechtlichen Hürden. Unser Gesetzentwurf soll die Lage der Eigentümerinnen und Eigentümer verbessern: Bestehende Herausgabeansprüche sollen einfacher durchgesetzt werden können.“

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