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Thema: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zur Zustimmung des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) 

„Das Bürokratieentlastungsgesetz IV kommt! Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht. Das ist eine gute Nachricht für unsere Wirtschaft - und für alle, die unter Bürokratie-Burnout leiden.“

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„Das Bürokratieentlastungsgesetz IV kommt! Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht. Das ist eine gute Nachricht für unsere Wirtschaft - und für alle, die unter Bürokratie-Burnout leiden. Schon zum 1. Januar 2025 kann ein Großteil der im Gesetz enthaltenen Maßnahmen in Kraft treten. Die Wirtschaft wird damit um fast eine Milliarde Erfüllungsaufwand pro Jahr entlastet. Rechnungen und Buchungsbelege müssen künftig nicht mehr so lange aufbewahrt werden. Hotelmeldezettel werden weitgehend abgeschafft. Außerdem ermöglichen wir vollständig digitale Arbeitsverträge. Das BEG IV ist Teil des Meseberger Entlastungspakets der Bundesregierung. Mit diesem Paket entlasten wir unsere Betriebe um gut 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Es ist das größte Bürokratieabbau-Programm in der Geschichte unseres Landes. Zugleich ist klar: Weitere Fortschritte beim Bürokratieabbau sind bitter nötig. Deshalb werden wir den eingeschlagenen Weg zu weniger Bürokratie konsequent weitergehen. Künftig soll es jedes Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz geben. Schon 2025 werden wir mit dem ersten Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz starten.“

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